Darlehen: Zinssätze im freien Fall

VZS: große Einsparpotenziale durch Surrogation oder Neuverhandlung
Vorsicht bei Darlehen mit Untergrenze!


Am Darlehensmarkt tut sich einiges: die Konkurrenz steigt, die Zinssätze befinden sich im freien Fall. Die jüngsten Maßnahmen der EZB fördern die Liquidität und die DarlehensnehmerInnen haben die Chance, Bedingungen auszuhandeln, die noch vor wenigen Monaten undenkbar gewesen wären.

Wer z.B. vor einigen Jahren ein fixverzinstes Darlehen zu 5% oder 5,50% abgeschlossen hatte, kann dasselbe, immer zum Fixzins, ersetzen (Surrogation) oder neu verhandeln, und zwar zu etwa 3%. Je nach Restschuld und Restdauer des Darlehens können hier wirklich große Summen – auch mehrere tausend Euro – eingespart werden.

Auch die variablen Zinssätze sinken, und man findet sowohl am Schalter als auch online Angebote um 1,90%.

Und es scheint, dass wir erst am Anfang der Abwärtskurve stehen.

Wer hingegen ein indexiertes Darlehen mit Untergrenze abgeschlossen hat (normalerweise zwischen 3% und 3,5%), sollte sich gut informieren, bevor ein Neuverhandlungsangebot von Seiten der Bank akzeptiert wird. Der sofortige Vorteil der Zinssatz-Senkung könnte zugleich auch einen zukünftigen Nachteil mit sich bringen, falls die Bank zeitgleich den Spread anhebt.

Ganz abgesehen von der eventuellen Möglichkeit, Schadenersatz zu verlangen, sollte die Aufsichtsbehörde eine Kartellbildung zu lasten der Konkurrenz feststellen (siehe auch http://www.verbraucherzentrale.it/22v34339d96735.html).

Angesichts der derzeitigen Marktlage sollte jede Möglichkeit in Betracht gezogen werden, und die Optionen gegeneinander abgewogen werden.

Jene DarlehensnehmerInnen, denen Vorschläge zur Zinssatzänderung oder zur Surrogation unterbreitet wurden, können diese Vorschläge von den Experten der VZS begutachten lassen, bevor sie angenommen werden (gegen Terminvereinbarung unter der Nummer 0471-975597).


Medien-Information
Bozen, 11.03.2015