Immobilienfonds "Dolomit"
Verbraucherzentrale bringt Klage gegen Sparkasse in Gang


In letzter Zeiten haben sich zahlreiche KundInnen der Südtiroler Sparkasse, die teilweise auch beträchtliche Summen ihres Ersparten in den Immobilienfonds „Dolomit“ investiert hatten, an die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) gewandt. In diesen Fonds haben anscheinend etwa 4.000 SparerInnen investiert, für eine Summe von über 104.000.000 Euro. Seit 2005, dem Jahr, in dem der Fonds lanciert wurde, ist der Wert der Quoten von 1.000 Euro auf 759,882 Euro gesunken (letzte Abrechnung zum 31.12.2012); ein Verlust von über 20% des ursprünglichen Wertes. Soweit bekannt, hat der Fonds keine Dividenden oder Zinsen ausbezahlt.

Die VerbraucherInnen berichten, dass bei der Platzierung des Fonds (also im Jahr 2005) die Südtiroler Sparkasse diesen als Finanzprodukt mit „niedrigem bis mittlerem Risiko“ und guten Renditemöglichkeiten vorgestellt hatte. Diese Risikoeinstufung wird auch von der Sparkasse selbst bestätigt, in Antwortschreiben auf Rückfragen der Kundinnen. Der Fonds wurde als „solide“ Anlage beworben – man betrachte das Dolomit-Gestein auf der Titelseite des Informationsprospekts, auf welchem die Schrift „dolomit“ aufscheint. Heute ist die Risikoeinstufung schlechter, und deutlich anders als jene, die den KundInnen bei Platzierung und Verkauf der Quoten mitgeteilt wurde. Auch die Sparkasse selbst hat vor Kurzem, also einige Jahre später, festgestellt, dass das Risiko nunmehr als „hoch“ zu bewerten ist, und hat daher die Einstufung „mittel-hoch“ vorgenommen. Der Dolomit-Fonds sollte am Ende des laufenden Jahres seine Fälligkeit erreichen (auch wenn das Reglement eine fakultative Laufzeitverlängerung von weiteren drei Jahren vorsieht), aber bereits jetzt herrscht große Unsicherheit bei den Zeichnern, die befürchten, nicht das gesamte investierte Kapital zurückzuerhalten. Ganz zu schweigen von den bis heute nie erzielten Gewinnen.

Einige KundInnen der Bank haben daher beschlossen, der Sache auf den Grund zu gehen, und die Frage, ob bei der Platzierung des Fonds die Verhaltensregeln für die Vermittler laut Finanz-Einheitstext und Consob-Reglement von 1998 eingehalten wurden, von einem Richter bewerten zu lassen. Dabei haben sie sich an die VZS gewandt, um Hilfe und Unterstützung bei einem gemeinsamen gerichtlichen Vorgehen zu erhalten. Die VZS hat daraufhin RA Prof. Massimo Cerniglia kontaktiert, um die nötigen Schritte zum Schutz der betroffenen SparerInnen einzuleiten.


Medien-Information
Bz, 04.02.2013