Prozesslawine wegen Sparkasse-Aktien im Anrollen?
Verbraucherzentrale Südtirol unterstützt geschädigte Aktionäre


Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) beobachtet seit einiger Zeit die Ereignisse in Bezug auf die bankeigenen Aktien der Südtiroler Sparkasse, welche an 24.000 Geldanleger verkauft wurden. Aufgrund der Ergebnisse der von der VZS durchgeführten Überprüfungen hat die VZS die Sparkasse aufgefordert, die Angelegenheit durch Errichtung einer paritätischen Schlichtungskommission gütlich beizulegen.

Die Bank hat dieses Ansinnen abgewiesen, und so erneut deutlich gemacht, dass wenig Willen besteht, die Problematik – welche tausende SparerInnen in Südtirol betrifft – zu lösen. Die Aktien sind seit mehreren Jahren de facto unverkäuflich, und in der Zwischenzeit haben die SparerInnen im Verhältnis zur Aktienausgabe von 2008 bis zu 74% Verlust hinnehmen müssen.

Seit Monaten suchten hunderte von ihnen Rat und Hilfe bei der VZS. Diese riet den SparerInnen, von der Bank eine Reihe von Dokumenten anzufordern, welche dann unter Koordination von RA Prof. Massimo Cerniglia ausgiebig begutachtet wurden, mit folgendem Ergebnis. Für die von der Bank in Bezug auf den Aktienkauf beratenen SparerInnen liegt das Risikoprofil für 34% bei „niedrig“ und für 45% bei „mittel“. Wie bekannt wurde, stufte die Sparkasse ihre Aktien als „mittleres Risiko“ ein, obschon es sich um illiquide Finanzprodukte handelt, bei denen das Risiko „hoch“ sein müsste. Aus den überprüften Unterlagen geht hervor, dass die Bank, die hier als Finanzberater tätig war, in hunderten von Fällen die Verkaufstransaktion hätte stoppen müssen, da das Risiko der Aktien unangebracht für das Risikoprofil der AnlegerInnen war.

Das von der Bank für den massiven Verkauf ihrer Aktien befolgte Prozedere, auch an AnlegerInnen mit Risikoprofil “niedrig” und “mittel” war folgendes: dem Anleger wurde im Rahmen der Finanzberatung von der Bank eine persönliche Empfehlung ausgestellt, laut welcher auf Grundlage der Bewertung der Angemessenheit des Kaufs vom Kauf der Aktien abgeraten wurde.

Hierauf hätte die Bank (im Sinne des Consob-Reglements und des Art. 21 des Bankeneinheitstextes) die Transaktion nicht durchführen dürfen, da durch dieselbe an einen Sparer mit niedrigem bzw. mittlerem Risikoprofil ein risikoreiches Produkt verkauft wurde. So hingegen scheint auf, dass der Sparer den Schutz im Rahmen der Finanzberatung ausschlug, und sich entschloss, die Aktien dennoch zu kaufen, welche ihm von der Bank im Zuge der „reinen Durchführung einer Transaktion“ verkauft wurden.

In der VZS geht man davon aus, dass dieses Vorgehen nicht korrekt ist, und dass es im Gegenteil eine Verletzung der Gesetzesauflagen darstellt, da der Finanzvermittler immer im Interesse des Kunden handeln muss, und es nicht denkbar ist, dass die Durchführung einer unangemessenen Transaktion im besten Interesse des Kunden ist, auch nicht wenn diese im Zuge von anderen Vorgängen erfolgt, von denen der Kunde – soweit ersichtlich – nicht einmal Kenntnis hatte. Dieses Vorgehen zeigt, dass die Bank auch beim Aktienverkauf, und nicht nur beim Dolomit-Immobilienfonds, die gesetzlichen Auflagen nicht eingehalten hat.

Die VZS wird angesichts der sturen Haltung der Führungsriege der Südtiroler Sparkasse mit RA Prof. Massimo Cerniglia den geschädigten Kapitalanlegern bei der Beschreitung des Rechtswegs behilflich sein. Eine Prozesslawine wird befürchtet.

Medien-Information
Bozen, 11.09.2015