Wohnbaudarlehen für junge Familien um 1,9%

Neue Bestimmung für die staatliche Förderung bei Erstwohnungskauf, Renovierungsarbeiten und bei der Energiebausanierung


Für junge Paare besteht die Möglichkeit, einen günstigen Kredit mit Hilfe eines staatlichen Garantiefonds zu bekommen (siehe auch Medien-Information vom 19.09.2014). Nun wurde dieser Fonds durch ein interministerielles Dekret um weitere 650 Millionen Euro aufgestockt und sein Wirkungsbereich erweitert. Der Fonds garantiert den Banken eine Quote des Kreditbetrages, dadurch wird die Kreditwürdigkeit von jungen Paaren erhöht. Eine höhere Kreditwürdigkeit hat Einfluss auf den Zinssatz des Darlehens und verringert damit die Gesamtkosten des Kredits.

Das Wirtschaftsministerium und einige Banken unterschrieben ein Einverständnisprotokoll, in dem sich jene Banken verpflichteten, diesen Fonds ihren Kunden anzubieten. Leider trat bis heute keine der lokalen Banken dem Protokoll bei. Am Bankenschauplatz Südtirol ist somit der Monte dei Paschi di Siena der einzige Anbieter. Diese Bank hat auch auf ihrer Internetadresse ein Informationsblatt über das Darlehen mit besonders günstigen Konditionen veröffentlicht (Stand September 2014). Zum Beispiel beträgt der jährliche effektive Zinssatz für ein solches Wohnbaudarlehen von 100.000 Euro mit einer Laufzeit von 10 Jahren und variablem Zinssatz 1,9% und ist damit deutlich niedriger als der marktübliche.

Die wesentlichen Änderungen durch die neuen Bestimmungen sind:

  • Die Höhe des Hypothekendarlehns darf nun 250.000 Euro betragen.
  • Mieter von Wohnungen des Wohnbauinstitutes erhalten Zugang zum Fonds.
  • Eine Person des Paares darf über 35 Jahre alt sein.
Der Fonds garantiert Hypothekendarlehen, welche den Wohnungs-Hauskauf oder Renovierungsarbeiten und die energetische Sanierungen betreffen.

Wer hat Zugang zu diesem Fond:

  • Verheiratete Paare, nicht verheiratete Paare mit Kindern und Familien mit nur einem Elternteil und minderjährigen Kindern;
  • einer der Begünstigten darf über 35 Jahre alt sein;
  • Mieter von Wohnungen des Wohnbauinstituts.

Sonstige Zugangskriterien:

  • Die Höhe des Kredits darf nicht über 250.000 Euro liegen.
  • Das bereinigte Familien-Einkommen (ISEE) darf nicht höher als 40.000 Euro sein.
  • Die Wohnung darf die Nutzfläche von 95m² nicht überschreiten.
  • Die Immobilie darf nicht in die Katasterkategorie A1 (Herrschaftliche Wohnung, A8 (Landhäuser, Villen) und A9 (Schlösser) fallen.
  • Kein Mitglied der Familiengemeinschaft darf Eigentümer einer Wohnung sein.

Weitere Informationen auch auf www.dt.tesoro.it (in italienischer Sprache).

In der VZS ist eine eigene Beratung für den Bereich „Darlehen und Kredit“ im Rahmen der Beratung über Finanzdienstleistungen verfügbar (gegen Terminvormerkung unter Tel. 0471-975597).


Medien-Information
Bozen, 23.10.2014