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Wohnbaudarlehen: Basisparameter fallen weiter
VZS: profitieren VerbraucherInnen angemessen von den Negativparametern?
Bei Neuunterzeichnung Klauseln genau überprüfen!
Seit geraumer Zeit zahlen Banken Geld, um ihr Geld an andere Banken zu verleihen. Diese Zinsraten, zu welchen Banken Geld an andere Banken verleihen, sind die Grundlage für Kredite mit variablen Zinssätzen. Der variable Zinssatz besteht somit aus einem variablen Basisparameter (z.B. EURIBOR 1M, EURIBOR 3M oder LIBOR) und einem Aufschlag (Spread), den das kreditgebende Institut bestimmt. Dabei handelte es sich bis dato um eine einfache Addition, z.B. EURIBOR 3M plus Spread ergibt den auf die Periode angewandten Zinssatz.
Die Vertragsbestimmungen welche den Zinssatz regeln sind zumeist klar formuliert, und würden ohne weiteres die Anwendung eines negativen Basisparameters zulassen. Um sich vor dem negativen Parameter zu schützen, fügen die Banken bei neu abgeschlossenen Verträgen eine Klausel ein, welche verhindert, dass die negative Basis angewandt werden kann. Deshalb sollten VerbraucherInnen beim Vergleich von mehreren Angeboten auch beachten, ob ein eventuell negativer Basisparameter vom Spread abgezogen wird.
Auch versuchen Banken, durch einseitige Vertragsabänderungen laufende Verträge zu ändern, damit der negative Parameter nicht angewandt wird. Diese einseitige Abänderung der Vertragsklausel, welche den Zinssatz betrifft, ist den Banken laut Artikel 118 Bankeneinheitstext nicht erlaubt und deshalb rechtswidrig. In einem aktuellen Fall veränderte die Bank stillschweigend die Zinsvereinbarung um zu verhindern, dass der negative Euribor mit dem Spread verrechnet wird. Mit Hilfe der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) konnte erreicht werden, dass der Spread um den negativen Euribor verringert wurde.
Die EURIBOR-Zinssätze sind abhängig vom Einlagesatz (Einlagefazilität) der europäischen Zentralbank. Dieser wurde am 03.12.2015 von der EZB um weitere 10 Basispunkte gesenkt und liegt seitdem bei -0,30%. Allem Anschein nach wird diese Geldpolitik für einen längeren Zeitraum fortgeführt. Eine Verrechnung des negativen EURIBOR bedeutet für den Kreditnehmer, dass eine geringere Rate zu bezahlen ist. Beispiel: bei einem Kredit von 200.000 Euro mit einen Spread von 1,5% führt die Verrechnung mit dem EURIBOR 1M (-0,23%) zu einer Einsparung von knapp 240 Euro im Jahr.
In der VZS ist eine eigene Beratung für den Bereich „Darlehen und Kredit“ im Rahmen der Finanzberatung verfügbar (gegen Terminvormerkung unter Tel. 0471/975597)
Medien-Information
Bozen, 04.02.2016
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