Gesetzesvorschlag zur Volksinitiative zum Rückkauf der notleidenden Forderungen der Banken


Der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), Walther Andreaus, der Rechtsbeistand der VZS, RA Prof. Massimo Cerniglia und der unabhängige Finanzanalyst Ing. Alfonso Scarano (bekannt aus der Sendung „Report“ von Rai3) haben gemeinsam einen Gesetzesvorschlag zur Volksinitiative bezüglich der notleidenden Forderungen der Banken (auch als NPL – Non Performing Loans bekannt) erarbeitet.

Die Banken sollen, auch aufgrund jüngster Vorgaben der europäischen Zentralbank EZB, diese Forderungen zu 5-8-10% des nominellen Werts der Restschuld verkaufen. Aufgekauft werden die Forderungen von spekulativen Fonds, auch als „Heuschrecken-Fonds“ bekannt, was einiges über ihr Handeln aussagt.

Diese Fonds versuchen, die Schuldner (oft VerbraucherInnen), mit meist sehr aufdringlichen Methoden zur Zahlung der Restschuld zu bewegen: Telefonanrufe, Einschreibebriefe, „Besuche“ zu Hause oder am Arbeitsplatz, Mahndekrete – jedes Mittel ist recht, vor allem, wenn die Schuld durch Realrechte gesichert ist.

Diese Heuschreckenfonds sind hochspekulativ, und wurden mit einer Renditeerwartung von 15-20% pro Jahr angelegt.

Das Phänomen hat mittlerweile weitreichende soziale Folgen: die Schuldner sind meist Familien oder einzelne VerbraucherInnen, und sie werden von den Fonds, die ihre Restschuld zu 5-10% ihres nominellen Werts erworben haben, stark unter Druck gesetzt und teilweise sogar gerichtlichen Einzugsverfahren unterworfen.

Die Verbraucherzentrale Südtirol möchte daher hier mit einem Gesetzesvorschlag eingreifen; alternativ sollten die Südtiroler Parlamentarier, die sich hierfür einsetzen wollen, den Vorschlag voranbringen.

Der Vorschlag sieht für die Banken die Pflicht vor, den ursprünglichen Schuldnern zum gleichen Preis ein Vorkaufsrecht auf die notleidenden Forderungen einzuräumen, bevor diese an die Fonds verkauft werden, die sich auf non performing loans spezialisert haben. Der Preis könnte auch leicht höher sein: es ist etwas anderes, viele Darlehen im Block an einen Fonds zu verkaufen, als einzelne Positionen im Verhandlungsweg mit den VerbraucherInnen direkt abzuschließen.

Mit einem einzigen Gesetzesakt könnten so vielfältige Ziele erreicht werden:
  • 1) zwischen Banken und Kunden würde wieder ein Vertrauensklima hergestellt werden;
  • 2) eine mögliche Überschwemmung der Gerichtsbehörden mit Mahnverfahren würde vermieden;
  • 3) den Familien würde in einer ohnehin schon schwierigen Situation geholfen, indem sie das zahlen, was die Banken sonst von den hochspekulativen Fonds erhalten würden;
  • 4) ein Mechanismus, der spekulative Finanzprodukte mit hohen sozialen Kosten fördert, würde abgeblockt.

Alle Sozialpartner sind eingeladen, an der Initiative teilzunehmen.


Medien-Information
Bozen, 19.11.2014