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VZS: weiterer großer Erfolg für die SparerInnen
Fast 250.000 € zurückgewonnen, die in Lehman-Brothers-Wertpapiere investiert wurden
Eine Familie hatte sich vor einiger Zeit an Rechtsanwalt Prof. Massimo Cerniglia, Berater der Verbraucherzentrale Südtirol, gewandt um aufgrund der Vermittlung von fast 200.000 € in Lehman-Brothers-Wertpapieren gegen eine große nationale Bank Klage einzureichen.
Die Klage wurde beim Gericht in Rom eingereicht und hat mit Urteil vom 17. Dezember einen positiven Ausgang für die SparerInnen gefunden: Die Bank wurde zur Rückerstattung der fast 200.000 € verurteilt. Mit Zinsen, Aufwertung und Rechtskosten beläuft sich der rückerstattete Betrag auf insgesamt fast 250.000 €.
Das Urteil ist neben der Höhe der Entschädigung vor allem im Hinblick darauf von Bedeutung, dass das Gericht in Rom den Verstoß gegen die Verhaltensregeln durch die Bank als maßgeblich bewertet hat, da sie die SparerInnen nicht vollständig darüber aufgeklärt hat, dass die Finanzoperation außerhalb der reglementierten Märkte stattfinden würde.
Nachdem vergangenen Juni ein Mitglied der Verbraucherzentrale bereits einen wichtigen Sieg in Sachen Lehman-Brothers-Wertpapiere erringen konnte, handelt es sich, soweit der VZS bekannt, um das erste Mal, dass ein italienisches Gericht einen Wertpapierkauf aufgrund eines derartigen Verstoßes annulliert.
Angesichts dieses wichtigen Präzedenzfalls können sich auch die vielen SparerInnen, die bis heute nichts unternommen haben, an die Verbraucherzentrale wenden, um so ihre Rechte zu wahren und die verlorenen Ersparnisse zurückzufordern.
In Kürze wird das Urteil auf der Internetseite der Anwaltskanzlei von Rechtsanwalt Prof. Massimo Cerniglia vollständig einsehbar sein unter: www.studiolegalecerniglia.it.
Medien-Information
Bozen, 19.12.2013
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