Schwierigkeiten beim Verkauf der Aktien der Südtiroler Sparkasse
VZS ersucht Aufsichtsbehörde um Eingriff


Es vergeht kaum ein Tag ohne dass sich Kunden, Kleinaktionäre der Südtiroler Sparkasse, in der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) über die Schwierigkeiten beschweren, auf die sie beim Verkauf ihrer Aktien der Sparkasse stoßen. Manche von ihnen versuchen seit mehr als einem Jahr, ihre Aktien abzustoßen, und haben dafür bereits mehrmals Verkaufsaufträge erteilt. Für einige ein echtes Problem, vor allem für jene, die das investierte Kapital benötigen würden.

Die VZS verfolgt diese Angelegenheit seit längerer Zeit; voriges Jahr wurde der Aufsichtsbehörde über das Finanzwesen Consob Meldung erstattet. Nun hat man in der VZS beschlossen, auch die Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt auf den Fall aufmerksam zu machen.

2012 hatte die Führungsriege der Sparkasse beschlossen, den Handel mit den eigenen Aktien abzuändern. Unter den erfolgten Änderungen findet sich auch eine, die für die AnlegerInnen die meisten Nachteile mit sich bringt: ab diesem Zeitpunkt konnte für maximal 50 Aktien auf einmal ein Verkaufsauftrag erteilt werden. Diese Beschränkung könnte, nach Meinung der VZS, eine unfaire Geschäftspraktik darstellen; daher wurde die zuständige Aufsichtsbehörde eingeschaltet.

Im Zeitraum vom 22.10.2012 bis zum 07.12.2012 hat die Sparkasse das Gesellschaftskapital um 94,5 Millionen Euro erhöht, und zwar durch Platzierung von 450.000 Aktien, auf Basis eines halbjährlichen Nettoertrags von 18 Millionen Euro, und gegenüber eines Nettoertrags von nur 7,6 Millionen Euro zu Jahresende. Die neuen Aktien waren zum Preis von 210 Euro verkauft worden.

In der VZS stellt man sich die Frage, ob diese große Differenz beim Nettoertrag der Sparkasse im Herbst 2012 schon bekannt war oder gewesen sein könnte, als die Kapitalerhöhung beworben wurde. Außerdem stellt sich die Frage, ob die Sparkasse jeden Aktionär über die Illiquidität des Titels angemessen informiert hat, sowohl beim Ankauf der Aktien als auch nach den Ende 2012 getroffenen Entscheidungen.

Zum Zeitpunkt der Platzierung der Aktien gab es nämlich keinerlei Beschränkung beim Verkauf der Aktien; dadurch wird die nachfolgende einschränkende Entscheidung von den Kleinaktionären als ungerechtfertigte und schwer benachteiligende Maßnahme empfunden.

Die VZS plant weitere Initiativen in dieser Angelegenheit.


Medien-Information
Bozen, 13.02.2014