Finanzcracks: Verjährungsfristen unterbrechen!

VZS erstellt Musterschreiben zur Sicherstellung eventueller Klagemöglichkeiten
Einmal im Monat eigener Beratungsdienst für geschädigte SparerInnen


Die Verbraucherzentrale Südtirol hat, nachdem RA Massimo Cerniglia 2013 zum ersten Mal in Südtirol ein positives Gerichtsurteil für einen Verbraucher erreicht hat, welcher durch eine Finanzcrack geschädigt worden war, in diesem Bereich eine Rechtsberatung eingerichtet. Der Verbraucher war durch eine Anlage geschädigt worden, welche durch den Crack der Lehman Brothers Bank ihren Wert verloren hatte. Nachdem das Urteil viele Geschädigte aufhorchen ließ, bietet die VZS seither einmal im Monat die Möglichkeit einer Rechtsberatung mit RA Prof. Massimo Cerniglia, Rechtsbeistand des Verbrauchers in oben beschriebenem Prozess. RA Cerniglia steht jeweils am letzten Montag und Dienstag für ein kurzes Beratungsgespräch zur Verfügung (Terminvormerkung unter Tel. 0471-975597). Viele VerbraucherInnen haben diesen Dienst bereits in Anspruch genommen.

Zu Jahresende möchten wir nun die wichtigsten Finanzcracks auflisten, in welchen ein gerichtliches Vorgehen möglich ist.

a) Lehman

Der Crack erfolgte im Jahr 2008, und betraf mehrere tausend SparerInnen.
Die Verjährungsfrist, innerhalb welcher man die eigenen Rechte vor Gericht einfordern kann, beträgt 10 Jahre; die Frist läuft für einige SparerInnen aufgrund einiger Ungesetzlichkeiten ab Ankauf der Wertpapiere, für andere ab dem Datum des Cracks. Um seine Rechte einzufordern muss man daher schnellstmöglich das Musterschreiben der VZS (online oder in den Geschäftsstellen erhältlich) abschicken, und dann die Dokumentation bei einem Beratungstermin überprüfen lassen; so kann festgestellt werden, ob die Bedingungen für ein Gerichtsverfahren bestehen.

b) Argentinien

Der Crack erfolgte mit Ende Dezember 2001, und betraf über 450.000 SparerInnen in Italien. Die Verjährungsfrist beträgt auch hier 10 Jahre, und ist somit 2011 abgelaufen.
Die Rechtssprechung hat hier jedoch festgelegt, dass die Frist erst 2005 startet: in diesem Jahr fand das erste von Argentinien vorgeschlagene öffentliche Tauschangebot statt.
Auch hier raten wir den Betroffenen, schnellstmöglich das Beschwerde-Schreiben (siehe Muster) abzuschicken, und nachfolgend einen Beratungstermin zu vereinbaren.

c) Cirio

Der Crack erfolgte 2002, und betraf fast 40.000 SparerInnen. Auch hier ist die Verjährungsfrist von 10 Jahren bereits 2012 abgelaufen. Klagen kann hier somit nur wer diese Frist unterbrochen hatte, z.B. mit einem vor 2012 abgeschickten Beschwerdeschreiben.

d) Parmalat

Der Crack der Lebensmittelgruppe erfolgte im Jah 2003, und auch dieser betraf mehrere tausend SparerInnen.
Hier läuft die Verjährungsfrist, innerhalb welcher man die eigenen Rechte einklagen kann, mit 20. Dezember 2013.
Wer also noch kein Beschwerdeschreiben abgeschickt hat, muss dies innerhalb dieses Datums tun. Auch hier kann das Musterschreiben verwendet werden, und danach kann ein Beratungstermin in der VZS vereinbart werden.

e) Sai Fondiaria

Nach den Ermittlungen und den Anklageerhebungen gegen die Familie Ligresti und einige Manager der Gruppe wird in Turin in Kürze ein Strafprozess stattfinden, gefolgt von einem weiteren Verfahren in Mailand. Die Aktionäre der Sai-Fondiaria-Gruppe können sich über die VZS über eventuelle rechtliche Initiativen auf dem Laufenden halten, und können in jedem Fall einen Beratungstermin vereinbaren.

f) Konkurs von niederländischen, isländischen und irischen Banken

In den letzten Jahren wurden diverse europäische Banken (z.B. die niederländische SNS Reaal Bank, die isländischen Landesbanki, Glitnir und Kaupthing, die irische Bank of Ireland) von den jeweiligen Regierungen nationalisiert, um einen Konkurs zu vermeiden.
Dies hatte zur Folge, dass alle von diesen Banken emittierte Titel ihren Wert komplett verloren.
Auch in diesen Fällen raten wir den SparerInnen, an die Vermittlerbank (also bei der sie diese Titel erworben hatten) umgehend das Beschwerde-Schreiben zu schicken (siehe Muster), und dann bei der VZS einen Beratungstermin zu vereinbaren.

g) BPM Convertendo

2009 hatte die Banco Popolare di Milano die Obligation „Convertendo“ ausgegeben, ein Wertpapier mit einigen versteckten Risiken, das hohe Verluste verursacht hat.
Auch in diesen Fällen raten wir den SparerInnen, an die Vermittlerbank (also bei der sie diese Titel erworben hatten) umgehend das Beschwerde-Schreiben zu schicken (siehe Muster), und dann bei der VZS einen Beratungstermin zu vereinbaren.


Indem man das Beschwerde-Schreiben, mit welchem auch die Vertragsdokumentation angefordert wird, an die jeweilige Bank schickt, bleiben die Firsten für die Einforderung der eigenen Rechte offen.

Der Beratungsdienst für Verluste bei Finanzanlagen steht für alle betroffenen SparerInnen für Rat und Einschätzung der Fälle zur Verfügung.


Medien-Information
Bozen, 04.12.2013