Dolomit Fonds: Verjährung unterbrechen
Verbraucherzentrale steht den SparerInnen bei
Schadensersatz-Sammelklagen gegen die Südtiroler Sparkasse zur Seite


Wie bekannt, hat die Südtiroler Sparkasse im Jahr 2005 über 4.000 Südtiroler SparerInnen Anteile am Dolomit-Immobilienfonds vermittelt.

Die Südtiroler Sparkasse hat bei der „Platzierung“ der Anteile am Dolomit Fonds versichert, dass dieser ein sehr niedriges Risiko beinhalte, und deswegen auch für SparerInnen mit vorsichtigem und/oder konservativem Investitionsprofil geeignet sei.
Der Fonds stellte sich dann aber als äußerst risikoreiche und spekulative Geldanlage heraus, welche den beteiligten SparerInnen erhebliche Verluste beschert hat.

Aus diesem Grund haben, mit Unterstützung der Verbraucherzentrale, bereits vier SparerInnen eine Klage vor dem Gericht in Bozen eingereicht. Der im Verfahren ernannte Sachverständige hat festgestellt, dass der Dolomit-Fonds bereits bei seiner Auflage von spekulativer Natur war.

Im Laufe des Verfahrens hat die Südtiroler Sparerkasse – wie bekannt – ein Öffentliches Tauschangebot unterbreitet, und im Tausch für die alten Anteile des Dolomit Fonds eigene Obligationen mit Fälligkeit 2022 angeboten. Den SparerInnen wurde die Möglichkeit geboten, der Sparkasse ihre Anteile zu verkaufen, und damit effektiv einen Verlust von ca. 40% des investierten Kapitals zu realisieren. All jene, welche hingegen beschlossen haben, die Wertpapiere bis zur Fälligkeit zu behalten, müssen aber auch erhebliche Verluste hinnehmen, auch wenn sie bei Fälligkeit der Anleihen 91,50% des nominal investierten Anfangskapitals in den Dolomit Fonds zurückerhalten, werden sie keinerlei Zinsen, weder legale noch vereinbarte, ausgezahlt bekommen haben, und das für einen Zeitraum von 17 Jahren (von 2005 bis 2022).

All jene also, die mit dem Ausmaß des erzielten Ausgleichs durch das Tauschangebot nicht einverstanden sind und sich bezüglich ihrer Geldanlage in Anteile des Dolomit Fonds geschädigt sehen, und welche auch nicht den Ausgang der „Vorreiter-Klage“ abwarten wollen, steht die Verbraucherzentrale unterstützend zur Seite, was Organisation und Durchführung einer oder mehrerer Sammelklagen gegen die Südtiroler Sparkasse betrifft, um eine Entschädigung für die erlittenen oder angehäuften Verluste zu erhalten.

Die Interessierten müssen:


1. sicherstellen, dass sie über Kopien zu folgender Dokumentation, welche sie im Vorfeld oder bei Zeichnung der Anteile erhalten haben, verfügen, um die eigene Position bewerten zu lassen:
  • Rahmen-Verträge von Wertpapieren, Empfang und Übermittlung der Aufträge;
  • Dokumente, welche die Anlegerinformationen und die Zuweisung des Risikoprofils zum Inhalt haben;
  • Dokument bezüglich der allgemeinen Risiken von Geldanlagen und die entsprechende Empfangsbestätigung;
  • Auftrag und Auftragsbestätigung bezüglich der erworbenen Anteile am Dolomit Fonds;
  • Bestätigung über die Aushändigung des Informationsprospektes und der Kurzbeschreibung (nota esplicativa) zum Dolomit Fonds;
  • Auszüge des Wertpapier-Depots betreffend den Zeitraum der 12 Monate vor Ankauf der Anteile des Dolomit Fonds.
2. Sollte diese Dokumentation nicht vorhanden sein, ist sie bei der Bank mit Brief zu beantragen (siehe Musterbrief 1).
3. Auf jeden Fall ist der Bank das Einschreiben mit Rückantwort (Musterbrief Nr. 2) zu übermitteln, um die Fälligkeiten für die Verjährung für eine Klage zu unterbrechen; die Schritte von Punkt 2) und 3) lassen sich auch über das Absenden nur eines einzigen Einschreibens (siehe Musterbrief Nr. 1) machen.
4. Hat man die vollständige Dokumentation erhalten, kann man einen Termin bei der Verbraucherzentrale vereinbaren, um die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Sammelklage zu überprüfen. Bei dieser Gelegenheit wird auch der Aspekt bezüglich der Rechtskosten, die vom Interessierten zu tragen sind, besprochen.
5. Wir weisen darauf hin, dass auch jene, welche nach Auffassung der Verbraucherzentrale nicht über die Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Sammelklage verfügen, immer noch alleine und auf eigene Faust rechtliche Schritte zur Wahrung ihrer Interessen einleiten können.


Musterbrief 1 = Verjährung + Anforderung Dokumentation

Musterbrief 2 = nur Verjährung




Medien-Information
Bozen, 05.05.2014