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Projekt INFORMACON: Information, Bildung, Beratung zu den unfairen Handelspraktiken


Fitness-Studios: Achtung auf die Kündigungsfristen für die Abos!


In letzter Zeit häufen sich die Meldungen von VerbraucherInnen, die es versäumt haben, ihr Abo beim Fitness-Studio innerhalb der im Vertrag vorgesehen Fristen zu kündigen; das Abo hat sich dadurch stillschweigend verlängert, und die VerbraucherInnen müssen die Mitgliedschaft erneut zahlen, auch wenn sie den Dienst nicht mehr in Anspruch nehmen wollen.

Normalerweise schließt man Abos für Fitness-Studios für einen bestimmten Zeitraum ab; ist dieser abgelaufen, ist das Abo erloschen und hat keine Gültigkeit mehr, und nur wenn der Verbraucher daran interessiert ist, wird es durch einen neuen Vertragsabschluss „verlängert“.

Neben dieser weitverbreitenen Praxis gibt es jedoch auch Studios, die von den VerbraucherInnen eine Kündigung innerhalb einer gewissen Frist verlangen. Versäumt man diese, ist man verpflichtet, das Abo erneut zu bezahlen, auch wenn man daran nicht mehr interessiert ist und den Dienst gar nicht mehr nutzen will.

Um solche unliebsamen Überraschungen zu vermeiden, raten die BeraterInnen der VZS, den Vertrag für das Abo im Fitness-Studio vor Unterzeichnung (und damit vor Vertragsabschluss) gut durchzulesen. Ist in den Vertragsbedingungen eine Kündigung innerhalb einer gewissen Frist vorgesehen, ohne welche sich das Abo automatisch verlängert, kann man entweder gleich bei Unterzeichnung vorsorglich kündigen, oder aber man sollte sich unbedingt den Termin merken, bis zu welchem eine eventuelle Kündigung möglich ist, damit man diesen nicht versäumt.

Eine Klausel, die eine Kündigungspflicht vorsieht, könnte eventuell für missbräuchlich erklärt werden, wenn „die vorgesehene Frist übertrieben vorzeitig festgelegt ist“ (Art. 1469 bis BGB, Klausel Nr. 9).


Medien-Information
Bz, 27.02.2012