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Projekt INFORMACON: Information, Bildung, Beratung zu den unfairen Handelspraktiken


Gebrauchtwagenkauf: Vorsicht vor unseriösen Geschäftspraktiken!
VZS verzeichnet Zunahme der Beschwerden bei Autokäufen


In letzter Zeit wenden sich häufiger VerbraucherInnen an die VZS, die beklagen, dass sie beim Kauf eines Gebrauchtwagens „über den Tisch gezogen“ worden seien. Stein des Anstoßes ist in vielen Fällen die – manchmal haltlose – Weigerung der Händler, Mängel am Fahrzeug zu beheben. Mängel, die meist schon wenige Wochen nach dem Kauf auftreten, und durch welche sich das gekaufte Auto manchmal in eine wahren „Schrottlaube“ verwandelt. Für alle, die mit dem Gedanken spielen, ein gebrauchtes Auto zu erwerben, hat die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) einige einfache und nützliche Tipps zusammengestellt, die dabei helfen, unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Gehen Sie auf Jagd nach Ungereimtheiten und überprüfen Sie:

  • die Übereinstimmung der Daten des Fahrzeugs mit den Angaben auf dem Fahrzeugschein (Fahrgestellnummer, Reifentyp, Zubehör, usw.);
  • dass das Fahrzeug kein Unfallwagen ist (lassen Sie sich dies schriftlich auf dem Vertrag bestätigen);
  • dass der Motor der Originale ist (auch dies auf dem Vertrag bestätigen lassen);
  • dass der Vorbesitzer oder der Händler die periodischen Kontrollen ordnungsgemäß durchführten (bzw. durchführen ließen); lassen Sie sich das Wartungsbüchlein aushändigen, in welchem die Daten dieser Kontrollen verzeichnet sind. Weigert sich der Händler, dieses zu übergeben, ist es besser, auf den Kauf zu verzichten;
  • dass die mechanischen, elektrischen und elektronischen Teile des Fahrzeugs in Ordnung sind, und dass auch die Karosserie keine Mängel aufweist;
  • dass Fenster und Türen einwandfrei schließen, sodass kein Wasser ins Innere des Fahrzeugs durchsickern kann;
  • dass der Kilometerstand nicht verfälscht wurde: kontrollieren Sie auf dem Wartungsbüchlein das Datum der einzelnen Wartungen und den Kilometerstand, bei welchem diese durchgeführt wurden. Die Verfälschung des Kilometerstandes könnte unter Umständen Anlass für eine Preisreduzierung sein; bei äußerst großen Kilometerdifferenzen könnte auch der Austausch des Fahrzeugs oder die Vertragsauflösung verlangt werden, obwohl die Manipulation meist äußerst schwierig zu beweisen ist.

Die unfairen Handelspraktiken: die VZS erinnert daran, dass solche Verhaltensweisen der Autohändler neben ihrer zivilrechtlichen (in schweren Fällen sogar strafrechtlichen) Relevanz auch sogenannte „unfaire Handelspraktiken“ darstellen können, die als solche durch die Antitrust-Behörde bestraft werden können. Die Meldung an die Antitrustbehörde kann direkt von den VerbraucherInnen oder über eine anerkannte Verbraucherorganisation gemacht werden.

Die Gewährleistung für Gebrauchtwagen: der Verbraucherschutz-Kodex sieht vor, dass die Gewährleistung für Konformitätsmängel auch im Falle des Verkaufs von gebrauchten Gütern gilt, und daher auch für Gebrauchtwagen. Die Dauer der Gewährleistung kann für gebrauchte Waren von zwei Jahren auf ein Jahr reduziert werden.

Der Verkäufer bestimmt die Werkstatt: Tritt am Wagen ein Defekt auf, können Sie diesen nicht von Ihrer Vertrauenswerkstatt beheben lassen. Der Verkäufer hat das gesetzliche festgelegte Recht, sich für die ihm am Angemessensten erscheinende Lösung zu entscheiden. Sie haben 60 Tage ab Feststellung des Mangels Zeit, den Verkäufer (per Einschreiben mit Rückantwort) zu informieren; daraufhin muss er Ihnen innerhalb eines angemessenen Zeitraums (5 Arbeitstage ab Erhalt des Schreibens) mitteilen, wie Sie vorzugehen haben.

Kauf von einem privaten Verkäufer: die Bestimmungen zum Schutz der VerbraucherInnen, die der Verbraucherschutz-Kodex vorsieht, gelten nicht bei Kaufverträgen zwischen zwei Privatpersonen. Für diese Verträge gilt die „alte“ Gewährleistung laut Zivilgesetzbuch (Art. 1490 ff.). Das gekauft Auto muss jedenfalls frei von versteckten Mängeln sein und es dürfen keine Umstände verschwiegen werden, die sich nachteilig auf den Kauf auswirken könnten (z.B. dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Unfallwagen handelt).

Die Verbraucherzentrale bietet für Bozen und Umgebung einen Dienst für einen sicheren Gebrauchtwagenkauf an. Gegen ein Entgelt von 20 Euro/Stunde begleitet ein unabhängiger Fachmann KäuferInnen zum Gebrauchtwagenhändler und bewertet den technischen Zustand und die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeuges. Informationen und Vormerkungen beim Sekretariat der Verbraucherzentrale unter der Telefonnummer 0471-975597.


Medien-Information
Bz, 05.05.2011