5 Promille für die Stimme der VerbraucherInnenDie SteuerzahlerInnen können seit 2005 neben den 8 Promille für wohltätige Zwecke auch 5 Promille der Einkommenssteuer für Organisationen zur Förderung des Sozialwesens bestimmen, wozu auch die Verbraucherzentrale zählt. Dieser Betrag wird vom ohnehin geschuldeten Steuerbetrag abgeführt und erzeugt keine Mehrkosten. Es reicht Ihre Unterschrift auf dem Steuervordruck CUD, 730 oder UNICO sowie die Angabe der Steuernummer der gewählten Organisation aus dem Sozialwesen.Die Kraft der Verbraucherinnen wird von uns allen bestimmt! Darum bitten wir Sie der Südtiroler Verbraucherzentrale die 5 Promille zukommen zu lassen! Wichtig: Geben Sie neben Ihrer Unterschrift im Steuervordruck unsere Steuernummer an. Steuernummer Verbraucherzentrale: 94047520211 Mit Ihrer Hilfe kann die Verbraucherzentrale Südtirol stärker und gezielter Ihre KonsumentInnenrechte auf allen Ebenen verteidigen und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen! Umfangreiche Informationen über die Verbraucherzentrale Südtirol und Ihre Dienste finden Sie auf diesen Internetseiten. N.B. Wer keine Steuererklärung einreicht, kann auf dem CUD-Vordruck die 5 Promille der Verbraucherzentrale Südtirol zukommen lassen. In diesem Falle muss der Vordruck innerhalb der Verfallsfrist, die für die Einreichung der Einkommenssteuererklärung Vordruck UNICO vorgesehen ist, in einem geschlossenen Umschlag, wie folgt eingereicht werden:
Alternativ können Sie auch den entsprechenden Vordruck direkt an den Schaltern der VZS abgeben. Auf dem Umschlag, der für die Einreichung des Vordrucks verwendet wird, müssen die Angabe "Wahl für die Zweckbestimmung von acht und fünf Promille der IRPEF", die Steuernummer, der Familienname und der Vorname des Steuerpflichtigen angeführt werden. |
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