Das Referendum am Sonntag, den 9. Februar


Was

Am Sonntag, den 9. Februar entscheiden wir in einem Referendum über die Zukunft der Direkten Demokratie in Südtirol.

Es handelt sich dabei um eine offizielle Volksabstimmung, an der wir mit unserer Wahlberechtigungskarte (vorsichtshalber überprüfen, ob sie erneuert werden muss) in den üblichen Wahlsektionen teilnehmen können.

Die Möglichkeit eines solchen Referendums ist vom Autonomiestatut für sogenannte Grundgesetze vorgesehen (um ein solches handelt es sich bei dem Gesetz “Bürgerbeteiligung in Südtirol”, das der Landtag am 6. Juni 2013 verabschiedet hat). Das Autonomiestatut verlangt für die Durchführung eines Referendums, dass mindestens 8.000 Bürgerinnen und Bürger den Antrag mit Ihrer Unterschrift unterstützen. Wenn der Antrag zulässig ist, dann sind es die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die letztgültig über das Gesetz entscheiden.

Dieses Referendum sieht kein Beteiligungsquorum vor, es entscheiden jene, die sich daran beteiligen!


WORÜBER

Die Wahlberechtigten können darüber entscheiden, ob das Landesgesetz zur Bürgerbeteiligung, das allein mit den Stimmen der SVP am 6. Juni 2013 im Landtag verabschiedet worden ist, in Kraft treten soll oder nicht.


WER

Das Referendum ist von drei Promotorenkomitees erwirkt worden:
von 58 Promotorinnen und Promotoren – weitgehend Vertreter von Organisationen, die schon viele Jahre lang die Initiative für mehr Demokratie in ihrem Bemühen um wirksame Mitentscheidungsrechte unterstützen – die das Recht auf Referendum mit annähernd 18.000 Unterschriften erwirken konnten;

9 Landtagsabgeordnete der Oppositionsparteien

9 Landtagsabgeordnete der SVP.

Alle drei wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber entscheiden, ob diese neue Regelung in Kraft treten soll oder nicht:

die zwei ersten Promotorenkomitees mit der Hoffnung, dass dieses Landesgesetz mehrheitlich mit NEIN abgelehnt wird,

die Landtagsabgeordneten der SVP möchten das eigene Gesetz von der Bevölkerung mit einem mehrheitlichen JA bestätigt bekommen.

Wir sagen:
mit diesem Gesetz würde es in Südtirol keine Volksabstimmungen mehr geben, nicht weil sie verboten würden, sondern weil die Regierenden sie mit diesen Regeln verhindern können. Damit würden wir auf den Stand von 1972 zurückgeworfen! Wir könnten nur noch Vorschläge einbringen, mit denen die regierende Mehrheit tun und lassen kann, was sie will.

Wir können es uns auch nicht leisten, das Gesetz erst einmal auszuprobieren. Wenn wir seine Hürden und Tücken erst einmal praktisch erleben, dann ist es zu spät, denn uns Bürgerinnen und Bürgern wäre mit diesem Gesetz jede Möglichkeit entzogen, es zu verbessern.


Wird dieses Gesetz mit Ja mehrheitlich angenommen,

dann kommt die zwanzigjährige Demokratieentwicklung in Südtirol zum Stillstand, das Erreichte wird zunichte gemacht und wir Bürgerinnen und Bürger werden in der Zeit zwischen den Wahlen weiterhin keine Rolle spielen.

Wird dieses Gesetz mit NEIN mehrheitlich abgelehnt,

dann ist der Weg frei für eine Neuregelung, die schon auf den Bänken der Landtagsabgeordneten auf ihre Behandlung wartet und mit der wirkliche Mitentscheidung durch uns Bürgerinnen und Bürger möglich würde.