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Projekt INFORMACON: Information, Bildung, Beratung zu den unfairen Handelspraktiken


Verteiler von iPad und iPhone verletzen Gesetzesauflagen zur Gewährleistung: Dauer wird auf 1 Jahr statt der vorgeschriebenen 2 Jahre begrenzt! VerbraucherInnen sollten Verstöße melden


Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hatte bereits im vergangenen Jahr einen Eingriff der Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt gefordert, um die unfaire Handelspraktik zu stoppen – nun hat die Antitrust-Behörde ein Verfahren eröffnet.

Das Problem besteht nämlich nach wie vor: immer noch beklagen sich VerbraucherInnen darüber, dass die Verteiler von Apple in Italien und auch in Südtirol die gesetzlichen Auflagen zur Gewährleistung nicht einhalten: den VerbraucherInnen wird nur eine einjährige Gewährleistungsdauer eingeräumt. Wie uns die Antitrust-Behörde nun mitteilt, wurde ein Verfahren gegen Comet Spa, Apple Retail Italia Srl, Apple Italia Srl und Apple Sales International eröffnet, um zu überprüfen, ob unfaire Handelspraktiken im Sinne des Verbraucherschutz-Kodex vorliegen. Die Ermittlungen der Behörde betreffen die italienischen Apple-Verteiler, die immer noch die Gewährleistungsdauer auf ein Jahr beschränken.

Dies ist eine klare Verletzung der Vorgaben des Verbraucherschutz-Kodex in Sachen Gewährleistung, insbesondere der Art. 132 und 133: diese sehen nämlich eine zweijährige Dauer der gesetzlichen Gewährleistung vor, und legen außerdem fest, dass die vertragliche Garantie die durch die gesetzliche Garantie eingeräumten Rechte nicht einschränken darf.

Die VZS rät den VerbraucherInnen, Verstöße dieser Art direkt in der VZS und bei der Antitrustbehörde zu melden. Unter der grünen Nummer 800-166661 können von Montag bis Freitag jeweils von 10 bis 14 Uhr Meldungen über vermeintliche unfaire Handelspraktiken gemacht werden.


Medien-Information
Bz, 09.09.2011