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Projekt INFORMACON: Information, Bildung, Beratung zu den unfairen Handelspraktiken


LOW COST FLUGTICKETS
ACHTUNG AUF DEN ENDPREIS!


Im Internet finden sich zahlreiche Angebote für Flugtickets zu wirklich äußerst günstigen Preisen. Leider kann es passieren, dass man – überzeugt vom beworbenen, niedrigen Preis – die Buchung vornimmt, und erst nach dem Klick feststellt, dass der zu zahlende Endpreis merklich höher ist als der anfänglich angegebene.

Die EU-Verordnung Nr. 1008/2008 lässt eigentlich keinen Raum für Zweifelt: bei Flugtickets muss der Endpreis beworben werden, also inklusive aller Steuern, Gebühren, Zuschläge, damit den VerbraucherInnen ein Vergleich der Preise leichter fällt. Leider werden trotzdem manchmal zum anfänglich beworbenen Preis noch eine ganze Reihe von Aufschlägen dazugerechnet, die dem Reisenden erst nach der Buchung mitgeteilt werden. Diese zusätzlichen Kosten werden dann oft als „Buchungsgebühren“, „Transaktionskosten“, „Verwaltungskosten“, „Kreditkartengebühren“, „Check-In-Gebühren“, „Gepäckzuschlag“ usw. bezeichnet. Das heißt für VerbraucherInnen leider, dass sie erst am Ende der Buchung ganz sicher sein können, wieviel ihr Flugticket nun genau kostet – und dabei kann es passieren, dass ein vermeintlich unschlagbar günstiges Angebot letztlich einen stolzen Preis kostet.

Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) und das Europäische Verbraucherzentrum Bozen (EVZ) erwägen deshalb, diese Geschäftspraktiken bei der Antitrust-Behörde zu melden, um abzuklären, ob es sich hierbei um eine unlautere Handelspraktik handelt, welche somit strafbar wäre. Die Verbraucherschützer sind nämlich der Auffassung, dass – auch angesichts der erwähnten EU-Verordnung – eine maximale Transparenz notwendig ist, um den Reisenden die Wahl des effektiv günstigsten Tickets zu ermöglichen. Anders ausgedrückt: VerbraucherInnen müssen von Anfang an den effektiven Endpreis kennen.

Wenn auch Ihnen bei der Buchung eines Flugtickets letztlich ein höherer Preis als der ursprünglich beworbenen angelastet wurde (durch Zuschläge, die anfänglich nicht aufschienen oder fakultative Zusatzdienste, die Sie nicht explizit akzeptiert haben), lassen Sie uns dies wissen. Sie helfen uns solcherart dabei, die Rechte aller VerbraucherInnen durchzusetzen. Für Ihre Meldungen und Informationen stehen die BeraterInnen des EVZ zur Verfügung (info@euroconsumatori.org, tel. 0471-980939).


Medien-Information
Bz, 13.05.2011