VZS mahnt alle Banken in Südtirol ab: Zinseszinsverbot auf Kontokorrente einhalten und zuviel bezahlte Zinsen rückerstatten!


Mit dem Stabilitätsgesetz 2014 wurden die Vorgaben zu Zinseszinsen auf Bankkonten neu geregelt. Die neue Norm sieht folgendes vor: „Die periodisch kapitalisierten Zinsen dürfen keine weiteren Zinsen verursachen; sie sind in den darauf folgenden Kapitalisierungen ausschließlich auf die Kapitalquote zu berechnen“ (Bankeneinheitstext/TUB Art. 120, b). Mit anderen Worten: ab 1. Jänner 2014 dürfen die Banken keine Zinseszinsen mehr verrechnen.

Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hat in diesen Tagen die Informationsblätter von verschiedenen lokalen Banken untersucht. Dabei konnte festgestellt werden, dass trotz der klaren gesetzlichen Neuregelung die Zinseszins-Berechnung immer noch Anwendung findet.

Die VZS hat nunmehr die jeweiligen Banken aufgefordert, jegliche Zinseszinsberechnung der Sollzinsen zu unterlassen, und diese Vorgaben aus den Kontokorrent-Verträgen zu entfernen, da dies die Rechte der VerbraucherInnen verletzt, eine unfaire Handelspraktik darstellen und die Anwendung einer nichtigen oder annullierbaren Vertragsklausel implizieren könnte.

Des weiteren verlangt die VZS, dass die Banken ihren Kunden jene Summen zurückerstatten, die durch die Kapitalisierung der Sollzinsen ab 1. Jänner 2014 zustande gekommen sind. Die Banken sollen ihre Kunden angemessen darüber informieren, und der VZS eine schriftliche Bestätigung der erfolgten Auszahlungen zukommen lassen.

Sollten die lokalen Banken dieser Aufforderung innerhalb 30 Tagen nicht nachkommen, wird die VZS alle angemessenen rechtlichen Maßnahmen zum Schutz der Interessen der Kunden einleiten, wie z.B. durch Unterlassungsklagen vor dem zuständigen Gericht.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf zwei richterliche Verordnungen (siehe Link): ein Verbraucherverband hatte gegen verschiedene Banken eine Unterlassungsklage eingereicht, und das Mailänder Landesgericht hat den Banken (ING Banca N.V, Deutsche Bank, Banca Popolare di Milano) auferlegt, die Berechnung der Zinseszinsen zu unterlassen.


Medien-Informationen
Bozen, 22.05.2015