Handel von Sparkasse-Aktien
VZS macht Eingabe bei der Börsenaufsichtsbehörde


In letzter Zeit beschweren sich in der Verbraucherzentrale zunehmend Kleinaktionäre der Südtiroler Sparkasse über das Verkaufslimit von jeweils höchstens 50 Aktien. Laut einem entsprechenden Beschluss der Sparkasse kann im entsprechenden telematischen System der Bank für jeden einzelnen Kunden nur jeweils eine Verkaufsorder für max. 50 Aktien eingegeben werden. Erst wenn diese Verkaufsorder durchgeführt ist, kann ein weiterer limitierter Auftrag erfolgen.

Die Limitierung des Aktienhandels wurde erst nach der im Dezember 2012 durchgeführten Kapitalerhöhung eingeführt. Früher konnten die Kleinaktionäre frei über ihre Aktien verfügen, sie also jederzeit teilweise und gänzlich verkaufen. Viele Kleinaktionäre sehen aufgrund dieser Regelung ihre Rechte als Eigentümer der Aktien von der Bank massiv eingeschränkt.

Daher hat die VZS beschlossen, eine entsprechende Eingabe bei der Börsenaufsichtsbehörde Consob zu hinterlegen, damit diese Einschränkung der Eigentumsrechte abgewendet wird.

Ein Zweifel herrscht auch hinsichtlich einer möglichen unkorrekten Handelspraktik. In der Tat wurden die betroffenen Kunden beim Kauf der Aktien nicht über das Verkaufslimit von jeweils 50 Aktien informiert. Die, vor allem auch älteren, Kunden sehen sich hier sehr in die Enge getrieben, da sie nicht bei Bedarf das gesamte Aktienpaket verkaufen können. Unter Umständen könnten sie Jahre oder auch ein Jahrzehnt auf den Verkauf warten müssen.

Dieses Verhalten könnte zudem als willkürliche und schikanöse Verhaltensweise für die Altaktionäre eingestuft werden, daher der Gang zur CONSOB.


Medien-Information
Bz, 08.03.2013