Vollständige Abschaffung der Zinseszinsen:
Forderung von 12 Verbraucherverbänden an die Nationalbank


Zwölf Verbrauchervereine - Adusbef, Asso-Consum, Cittadinanzattiva, Codacons, Federazione Confconsumatori-ACP, Federconsumatori, Lega Consumatori, Movimento Consumatori, Rete Consumatori Italia (Assoutenti, Codici e Casa del Consumatore) und Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) – haben der Banca d'Italia ein Grundsatzpapier mit Vorschlägen, Anmerkungen und Abänderungen zum neuen Beschluss des CICR (Comitato Interministeriale per il Credito ed il Risparmio, lies Interministerielles Komittee für den Kredit und das Sparen) vorgelegt, welcher den Art. 120 des Bankeneinheitstextes umsetzt, welcher seinerseits seit 1. Jänner 2014 die Zinseszinsen abgeschafft hat.


Der Beschluss des CICR muss, so die Verbände, das Verbot der Zinseszinsen auf Sollzinsen in den Bankgeschäften effektiv umsetzen. Mit dem Beschluss muss ein stabiler rechtlicher Rahmen dafür geschaffen werden, ohne heimliche „Schlupfwege“, die ohnehin nur in flächendeckende Beanstandungen münden würden. Die Verspätung bei der Vorlage dieses Beschlusses hat den Banken einen Vorwand für ausweichende Verhaltensweisen geliefert, welche bei sonstigen Strafmaßnahmen sofort aufhören müssen.

Zu bestätigen sind:
- das Verbot von Zinseszinsen, so wie von der Rechtsprechung interpretiert;
- jährliches Kontieren der Zinsen;
- ein Zahlungsziel von mindestens 60 Tagen.

Der automatische Zinseszins-Mechanismus muss daher gestoppt werden. Einige der im Beschluss enthaltenen Vorschläge sind unangebracht wenn nicht gar ungesetzlich, und gehören abgeändert:
- klar festzuhalten ist, dass der gesamte Beschluss auch für Verzugszinsen gilt;
- eventuelle Übereinkünfte für die Anlastung von geschuldeten Zinsen, die nicht bezahlt worden sind, dürfen frühestens 6 Monate ab Fälligkeitsdatum der Zinsen selbst in schriftlicher Form mit geeigneter Information abgefasst werden;
- die Genehmigungen für die Anlastung der geschuldeten Zinsen dürfen erst 6 Monate ab dem Zeitpunkt, an dem die Zinsen selbst fällig geworden sind, erteilt werden;
- es muss klar festgelegt sein, dass die neuen Normen des Beschlusses (Kontierung, Anlastung, …) erst ab 2016 gelten, weil das Verbot selbst bereits ab 1. Jänner 2014 gilt.

Nach mehr als 15 Jahren von Konfrontationen zwischen Gesetzgeber und Rechtsprechung, und einer ebenso lang ungelösten Streitfrage hoffen die Verbraucherverbände, dass das CICR die genannten Änderungen annimmt und so die leidige Angelegenheit „Zinseszinsen“ ein für allemal gelöst werden kann.

Medien-Information
Bozen, 26.10.2015