Aktien der Südtiroler Sparkasse im „Sturzflug“

VZS: die Kleinaktionäre sollen geschlossen an der Versammlung teilnehmen und Beschwerde einreichen


Am 28.04.2015 werden sich die Aktionäre der Südtiroler Sparkasse versammeln, um die desaströse Bilanz des Jahres 2014 zu genehmigen. Die Verbraucherzentrale Südtirol hat mehrere Male Kritik an der Führungsriege der Sparkasse geäußert, und zwar an den vergangenen sowie an der gegenwärtigen. Die Kleinaktionäre der Bank wurden in der Vergangenheit darum gebeten, der Bank ihr Vertrauen auszusprechen, indem sie zig Millionen an Kapital in Aktien zeichneten.

Doch die Kleinaktionäre wurden enttäuscht: die gezeichneten Aktien verloren empfindlich an Wert, und, schlimmer noch, sie sind praktisch unverkäuflich, da niemand bereit ist, den Aktionären die stark entwerteten Papiere abzukaufen.

Am 28. April findet wie erwähnt die Aktionärsversammlung statt, und wieder einmal zwingt ein Verlust, diesmal von mehr als 230 Millionen, die Bank zu einer Kapitalerhöhung.

Die Verbraucherzentrale Südtirol lädt die Kleinaktionäre ein, geschlossen an der Versammlung teilzunehmen. Wer die Aktien bei der Sparkasse im Depot hat, kann auch direkt an der Versammlung teilnehmen, und zwar um 16:30 Uhr im Konzerthaus Haydn in der Bozner Dantestraße 15.

Bei der Versammlung können die Kleinaktionäre dann die Bank um Erklärung für den empfindlichen Wertverlust ihrer Aktien anfragen; auch können sie fragen, wann die Aktien in ihrem Besitz verkauft werden können, um die Verluste begrenzen zu können.

Gleichfalls können sie erfragen, warum die Bank bei der Zeichnung der Aktien nicht darauf hingewiesen hat, dass dieselben illiquide weil nicht quotiert sind, und somit defacto, wie geschehen, unverkäuflich werden. Die Verbraucherzentrale lädt alle Aktionäre ein, des weiteren eine Beschwerde bezüglich der Aktien einzureichen. Die vom Rechtsbeistand der Verbraucherzentrale und der Federconsumatori, RA Prof. Massimo Cerniglia erarbeitete Vorlage kann gegen Terminvereinbarung bei der VZS bezogen werden. Prof. Cerniglia hat für einen Sparer aus Ferrara einen Schiedsspruch des Bankenschiedsgerichts Ombudsman Bancario erwirkt, mit welchem die Rückgabe aller in Aktien der Bank investierten Beträge verfügt wurde. Der Schiedsspruch wurde auch in der Beilage „Plus“ der Wirtschaftszeitung Sole 24 Ore vom letzten Samstag ausführlich besprochen.


Medien-Information
Bozen, 22.04.2015