Südtiroler Sparkasse:

Prozess-Lawine der Dolomit-Anteilseigner ausgelöst

VZS: Immer mehr Geschädigte klagen


Im letzten Frühjahr hatte die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) angekündigt, sich für die Durchsetzung der Rechte mehrerer tausender SparerInnen, die durch die Investition in den Dolomit-Immobilienfonds der Südtiroler Sparkasse Verluste erlitten hatten, einsetzen zu wollen.

Die Quoten dieses Fonds waren von der Sparkasse als Finanzprodukt mit mittlerem-niedrigem Risiko platziert worden.

Erst 2012, nachdem der Fonds ziemliche Verluste angesammelt hatte, und die Quoten 40% ihres Werts verloren hatten, musste die Sparkasse einräumen, dass die ursprüngliche Einstufung nicht korrekt gewesen war, und dass der Fonds als Produkt mit hohem Risiko hätte eingestuft werden müssen.

Mit anderen Worten: damals war der Fonds an Südtiroler SparerInnen verkauft worden, als ob er auch für Investoren mit geringer bis gering-mittlerer Risikoneigung geeignet wäre, dabei wäre er ausschließlich für Investoren einem Risikoprofil der Klassen "hoch" oder "spekulativ" angebracht gewesen.

Durch diese fehlerhafte Einstufung haben also Tausende SparerInnen bis zu 40% der in den Fonds investierten Ersparnisse verloren.

Die Verbraucherzentrale hat daher RA Prof. Massimo Cerniglia beauftragt, die betroffenen SparerInnen rechtlich zu vertreten. In den vergangenen Monaten wurden im Rahmen von persönlichen Treffen die Dokumente der Investoren überprüft, um ausfindig zu machen, wer von ihnen einen Schadenersatzklage gegen die Bank anstreben kann.

Im Lauf von 2014 wurden bereits Hunderte Fälle beurteilt, und viele der Betroffenen haben bereits den Auftrag für eine Klage erteilt, oder sind dabei ihn zu erteilen.

Auch in den nächsten Wochen und Monaten gibt es die Möglichkeit zu weiteren persönlichen Gesprächen für die Beurteilung der Dokumente. Interessierte können sich für eine Terminvereinbarung an die Verbraucherzentrale Südtirol (Tel. 0471-975597) wenden.

Voraussetzung dafür ist es, der Sparkasse einen Brief zur Beanstandung und Unterbrechung der Verjährungsfristen zu schicken. Ein Musterschreiben hierfür ist unter www.verbraucherzentrale.it erhältlich. Das Schreiben muss ausgefüllt und unterzeichnet, und dann per Einschreiben mit Rückantwort an die Sparkasse versandt werden.


Medien-Information
Bozen, 09.02.2015