Dolomit-Fonds, Tango-Bond und andere Anlageprodukte: Verjährungsfrist unterbrechen, um Klagemöglichkeit zu bewahren
VZS stellt Musterschreiben und Beratungsdienst zur Verfügung


Auch anlässlich der jüngst ergangenen Entscheidung des Bankenschiedsgerichts, der einem Sparer die Erstattung der in Aktien einer Sparkasse investierten Beträge zusprach (siehe Medien-Information vom 29.09.2014), erinnert die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) an die Verjährungsfristen, die zur Erhaltung eventueller Schadenersatz-Ansprüche gegenüber den Bankinstituten unterbrochen werden müssen.

a) Bankaktien, die von Sparkassen verkauft wurden. Das Urteil des Bankenschiedsgericht (Ombudsman Bancario) könnte unter bestimmten Umständen insbesondere auch auf andere italienische Banken und Sparkassen angewandt werden, die ihre Aktien nach der Mitteilung der CONSOB im Jahr 2009 platziert hatten. Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Jahren nach der Platzierung oder nach dem Ankauf der Wertpapiere erfolgen, und innerhalb eines Jahrs ab dem Datum der Beschwerde kann der Fall dem Bankenschiedsgericht vorgelegt werden. Das Musterschreiben sowie eine Beratung sind bei der VZS erhältlich (Vormerkung telefonisch unter 0471-975597).

b) Dolomit-Immobilien-Fonds (Südtiroler Sparkasse). 2005 hatten ca. 4.000 SparerInnen Anteile dieses Fonds erworben, der von der Südtiroler Sparkasse vermittelt wurde. 2013 hatte die Sparkasse im Rahmen eines öffentlichen Tauschangebots angeboten, die ursprünglichen Quoten gegen eigenen Zero-Coupon-Obligationen auszutauschen, die bis 2022 laufen. Die AnlegerInnen hatten die Möglichkeit, innerhalb einer kurzen Zeit diese Obligationen der Sparkasse zurückzuverkaufen, wodurch sie jedoch ein Kapitalverlust von ca. 40% erlitten. Wer mit dem erhaltenen Anteil nicht zufrieden ist, und sich durch die Anlage in den Fonds als geschädigt betrachtet, und wer des weiteren nicht den Ausgang des Musterprozesses, den 4 Anleger seit 18 Monaten gegen die Sparkasse führen, abwarten möchte, kann gerichtlich gegen die Bank vorgehen. Fristen: die VZS rät dazu, sicherheitshalber bis spätestens Ende 2014 durch eine schriftliche Mitteilung die Verjährung zu unterbrechen. Das Schreiben findet sich unter www.verbraucherzentrale.it. Des weiteren bietet die VZS einen Beratungs- und Koordinierungsservice für eventuelle Sammelklagen auf Ersatz der erlittenen Schäden gegen die Sparkasse.

c) Tango-Bond bzw. Argentinische Bond: letze Frist für Klagen!
Der Bankrott ereignete sich 2001; 450.000 italienische SparerInnen erlitten Verluste. Die ursprüngliche Frist zur Klage gegen die Banken, welche diese Wertpapiere verkauft hatten, verjährte zum 31.12.2011. Einigen wichtige Entscheidungen der Rechtspreschung legen den Beginn der Verjährungsfrist jedoch auf das Jahr 2005, als auf den Zeitpunkt des ersten öffentlichen Tauschangebots durch Argentinien.
Die neue Verjährungsfrist ist daher der 14. Jänner 2015!
Wir raten auch hier den Betroffenen, auch jenen die schon entsprechende Briefe versandt hatten, erneut eine Beschwerde und Unterbrechung der Frist zu versenden (Vorlage bei der VZS erhältlich), um dann die Dokumentation des eigenen Falls beim Rechtsberatungsdienst der VZS im Hinblick auf eine Klagemöglichkeit untersuchen zu lassen.
Verstreicht obige Frist, ohne dass sie unterbrochen wird, verfällt die Möglichkeit eines gerichtlichen Vorgehens gegen die Banken nahezu vollständig.

d) Lehman Brothers
Der Bankrott ereignete sich im September 2008: hier erlitten zehntausende SparerInnen Verluste. Die Verjährungsfrist beträgt auch hier 10 Jahre, und beginnt für einige Gesetzeslagen mit dem Tag des Wertpapierkaufs, für andere mit dem Tag des Bankrotts. Daher gilt auch hier: wer sein Recht auf Klagemöglichkeit erhalten möchte, muss schnellstmöglich eine Beschwerde schicken und die Papiere vom Beratungsdienst überprüfen lassen.

e) Andere Immobilienfonds, z.B. der Fonds Europa 1 (u.a. auch von der Post verkauft)
In den vergangenen Jahren haben die italienischen Bankinstitute verschiedene Immobilienfonds platziert, die 2014 oder 2015 ihre Fälligkeit erreichen. Einige dieser Fonds verzeichnen heute starke Verluste. Als Beispiel nennen wir den Fonds Europa 1, der 2004 unter anderem von der italienischen Post verkauft wurde, und der heute einen Verlust von ca. 70% des investierten Kapitals verzeichnet. Besorgte SparerInnen haben bereits in der VZS nachgefragt, welches der beste Weg sei. Auch hier stellt die VZS gegen Terminvormerkung ein Musterschreiben für Beschwerde und Fristunterbrechung zur Verfügung. Diese sollte als Vorsichtsmaßnahme an die Post (oder an den jeweiligen Vermittler des Fonds) vor Jahresende 2014 per Einschreiben mit Rückantwort geschickt werden.

Der Beratungsdienst für Verluste bei Finanzanlagen steht für alle betroffenen SparerInnen für Rat und Einschätzung der Fälle zur Verfügung.


Medien-Information
Bozen, 15.10.2014