Argentinien erneut pleite: Verbraucherzentrale Südtirol schützt Inhaber von Tango Bonds


Seit gestern ist Argentinien erneut technisch zahlungsunfähig. Nach der Verurteilung Argentiniens zugunsten amerikanischer „Geierfonds“ und dem Scheitern der Verhandlungen, um einen erneuten Konkurs abzuwenden, war der südamerikanische Staat schließlich gezwungen, das zweite Mal innerhalb von 13 Jahren zu erklären, dass er eigenen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.

Die unmittelbaren Auswirkungen dieses erneuten Staatsbankrotts könnten für die Betroffenen katastrophal sein: Während die Sparer in den Jahren 2005 bis 2010 einer Umschuldungsaktion beitreten konnten, erhalten sie diesmal nicht nur die ausstehenden Zinsen nicht, sondern überdies besteht jetzt keinerlei Garantie mehr dafür, dass bei Fälligkeit der Forderungen im Jahr 2033 bzw. im Jahr 2038 Argentinien das bereits jetzt stark abgewertete Kapital zurückerstatten wird.

Es bleibt also für die Sparer keine Zeit mehr zu warten und zu hoffen, dass man die eigenen Ersparnisse aus Argentinien zurückbekommt. In Anbetracht dieses neuen Bankrotts ist die einzige Lösung, die Banken zu verklagen, die diese hochspekulativen Papiere in das Portfolio ihrer Kunden aufgenommen haben. Jede andere alternative Möglichkeit ist zwecklos.

Bereits im Jahr 2005 hatte die Verbraucherzentrale Hunderten Sparern, die sich an ihre Beratungsstelle gewandt hatten, geraten, der Umschuldungsaktion OPS (offerta publica di scambio) beizutreten und die Banken, die den Sparern die argentinischen Bonds verkauft hatten, wegen Verstoßes gegen das Finanzwesengesetz zu verklagen.

Ein Grund mehr gegen die eigene Bank vorzugehen, ist die drohende Verjährung der Klagemöglichkeit, die am 14. Januar 2015 eintritt, zehn Jahre nach der ersten Umschuldungsmaßnahme im Jahr 2005. Die Verbraucherzentrale Südtirol rät allen Inhabern von Tango Bonds ein Einschreiben mit Rückantwort zu verfassen, damit die Verjährung unterbrochen wird, und die eigenen Ansprüche gegen die Bank anzumelden.

Um die Rechte der Verbraucher bestmöglich durchzusetzen, hat die Verbraucherzentrale Südtirol den Rechtsanwalt Prof. Massimo Cerniglia beauftragt. Er ist ein italienweit anerkannter und ausgewiesener Experte bzgl. Verfahren gegen die Banken wegen argentinischer Bonds. Bis heute waren die Sparer, welche gegen die Banken ein Gerichtsverfahren angestrengt haben, in nahezu allen Fällen vor Gericht erfolgreich.

In Anbetracht des erneuten Zahlungsverzuges von Argentinien, stellt die Verbraucherzentrale den betroffenen Sparern eine diesbezügliche Rechtsberatung zur Verfügung. Die Anmeldung zur Beratung erfolgt über die Konsumentenhotline 0471 975597.


Medien-Information
Bozen, 01.08.2014