Verbraucherzentrale Südtirol mahnt Südtiroler Sparkasse in Sachen Dolomit Immobilienfonds ab


Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hat heute in Sachen Dolomit-Immobilienfonds der Südtiroler Sparkasse AG mit dem Gerichtsvollzieher folgende außergerichtliche Abmahnung zugestellt.

Außergerichtliche Abmahnung

vonseiten der Verbraucherzentrale Südtirol, in Person des Geschäftsführers Walther Andreaus, mit Sitz in Bozen Zwölfmalgreinerstraße 2, St.Nr. 94047520211, welcher folgendes darstellt.
Im Jahr 2005 hat die Südtiroler Sparkasse den eigenen Kunden Tausende Briefe zugesandt, in welchen der Immobilienfonds Dolomit (ausschließlich von der Sparkasse vertrieben) beworben wurde. Als Folge dieser eingehenden Werbekampagne wurden über 4.000 Kunden dazu bewegt, Quoten des genannten Fonds für kleine, mittlere und relevante Summen anzukaufen, für insgesamt mehr als 100.000.000 Euro.
Beim Vertrieb des Fonds hat das Personal der Bank nicht darauf hingewiesen, dass derselbe nach Ermessen des Ausstellers um weitere drei Jahre zuzüglich der ursprünglichen Dauer von acht Jahren verlängert werden konnte.
Auch hat das Bankpersonal die Kunden nicht darauf hingewiesen, dass die Quoten des Fonds bis zur Fälligkeit illiquide sind; im Gegenteil: es wurde den Kunden gesagt, die Quoten könnten in jedem Moment abgestoßen werden, ohne dass dies einen Verlust des investierten Kapitals mit sich bringen würde.
Schlussendlich hat es das Bankpersonal nicht nur versäumt, die Kunden darauf hinzuweisen, dass die Investition in den Fonds ein hohes Risiko hatte, sondern ein Dokument ausgegeben mit welchem der Investor „zur Kenntnis nahm“, dass die Bank ihn darüber informiert hatte, dass die Anlage getätigt wurde und zwar mit einem Produkt von mittlerem-niedrigem Risiko.
In den acht Jahren von 2005 bis heute hat der Fonds den Investoren keinerlei Rendite gebracht, obschon das Personal der Bank jährliche Zinsen zusicherte.
8 Jahre nach Platzierung des Fonds haben die 4.000 Anleger laut offiziellen Daten der Bank fast 40% des investierten Kapitals verloren.
In diesen Tagen erreichte uns die Nachricht, auch über die Presse, dass die Südtiroler Sparkasse „um den Kunden in großzügiger Weise entgegenzukommen“ vorhabe, sofern die notwendigen Genehmigungen erteilt würden, den Investoren zwei Lösungen für das schwerwiegende Problem des Fonds vorzuschlagen, und zwar würde sie die Quoten von den Sparern zum aktuellen Wert zurückkaufen, oder die Quoten in Obligationen der Bank konvertieren, die dann 2022 fällig würden, und nur 98% des 17 Jahren vorher investierten Kapitals garantieren würden.
Die Verbraucherzentrale Südtirol hält diesen Vorschlag für äußerst benachteiligend für die SparerInnen, angesichts einer klaren Verantwortung der Südtiroler Sparkasse bei der Platzierung der Wertpapiere unter Verletzung der Verhaltensnormen die den Finanzvermittlern auferlegt sind, und daher wird die Südtiroler Sparkasse, in Person ihres gesetzlichen Vertreters pro tempore

abgemahnt


a) den SparerInnen das gesamte investierte Kapital auszuzahlen, zuzüglich der gesetzlichen Zinsen ab dem Zeitpunkt der Anlage;
b) den SparerInnen, die auf die Vorschläge der Südtiroler Sparkasse eingehen, auf keinen Fall Verzichtserklärungen oder Vergleichserklärungen in Bezug auf die Einbringungen eventueller Schadenersatzaktionen individueller oder kollektiver Art vorzulegen, da diese nicht gesetzlich wären und als unlautere Geschäftspraktiken betrachtet werden müssten.
Andernfalls werden alle weiteren angebrachten Schritte eingeleitet werden.

(NB: Übersetzung der originalen Abmahnung, übergeben wurde der italienische Text)


Medien-Information
Bozen, 04/09/2013