Darlehen und Verbraucherkredite, Abi - Verbraucherverbände
auch VZS unterzeichnet Ratenunterbrechung

VZS: werden über Teilnahme der lokalen Banken wachen

Das Abkommen sieht „die Unterbrechung der alleinigen Kapital-Quote für maximal 12 Monate für Verbraucherkredite mit einer Dauer von über 24 Monaten und für die von einer Hypothek auf die Hauptwohnung garantierten Darlehen. Diese Maßnahmen ergänzen den Solidaritäts-Fonds für den Ankauf einer Erstwohnung (Fondo Gasparrini)“. Die Ratenunterbrechung kann von den VerbraucherInnen im Fall von Verlust der Arbeit, Tod, schwerem Unfall oder in Fällen der Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses bzw. bei sozialen Gegenmaßnahmen beantragt werden, auch wenn ein Zahlungsverzug von bis zu 90 Tagen besteht. Die Unterbrechung zieht keine Kommissionen oder Verzugszinsen nach sich; bezahlt werden nur die Zinsen auf die Restschuld, und zwar zur jeweiligen vertraglich festgelegten Fälligkeit. Die Maßnahmen zur Unterstützung der Familien im Bereich des Verbraucherkredits über mittlere und längere Zeiträume wurden erweitert, und nunmehr können auch jene zugreifen, deren Arbeitszeiten aufgrund der Wirtschaftskrise verkürzt oder unterbrochen wurden. Beide Maßnahmen gab es in dieser Form noch nicht. Durch dieses Abkommen können auch jene Familien, die bereits in den vergangenen Jahren die Ratenzahlung unterbrochen hatten, erneut von der Maßnahme profitieren (vorausgesetzt, in den vergangenen 24 Monaten wurde keine Unterbrechung beantragt).

Die VZS wird ein scharfes Auge auf die Teilnahme der lokalen Banken am Abkommen werfen. Die ABI, die italienische Bankenvereinigung, hat nämlich bereits das Rundschreiben zur Teilnahme an die Banken versandt. VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus begrüßt das Abkommen, welches den DarlehensnehmerInnen in Zeiten der Krise sicherlich begrenzt weiterhelfen kann. Das Abkommen wird ein Prüfstand für die lokalen Banken sein: es wird sich zeigen, ob diese die gesetzlichen Vorgaben einhalten und ihren Kunden zur Seite stehen. Wir werden jedenfalls eine Liste der teilnehmenden Banken veröffentlichen.“


Medien-Information
Bozen, 09.04.2015