Öffentliches Tauschangebot Dolomit

Annahmeschein entspricht nicht jenem Dokument, das von der CONSOB genehmigt wurde
VZS übermittelt der CONSOB Sachverhaltsdarstellung bezüglich des Gebahrens der Sparkasse


In den vergangenen Tagen (siehe PM vom 17.09.2013) hat die Verbraucherzentrale Stellung bezogen zum öffentlichen Tauschangebot bezüglich Dolomit-Fonds. Im Tausch für Anteile des Dolomit Fonds (Wert von 638,36) bietet die Sparkasse "Zero-Coupon-Anleihen", wodurch den SparerInnen bei Fälligkeit im Jahr 2022 ca. 100% des ehemals investierten Kapitals, vor Steuerabzug, garantiert werden soll.

Die VZS hat dazu geraten, das Tauschangebot anzunehmen. Unter der Bedingung, dass die Möglichkeit besteht, auf dem sogenannten Annahmeschein eine Schutzklausel anzubringen, mit der man sich "alle weiteren Rechte, Interessen, Vorgehen und Schadenersatzforderungen gegenüber jeglichem Subjekt, welches in die Operation Dolomit Fonds verwickelt ist" vorbehält. Der Ratschlag war diese Klausel eigenhändig in dem Bereich "Anderes" auf dem Anteilschein einzufügen. Dieser Bereich ist auf dem fac simile des Annahmescheins im Tauschangebot-Prospekt, der von der Consob genehmigt wurde, klar ersichtlich. Auf dem Annahmeschein, der den SparerInnen zum Beitritt am Tauschangebot vorgelegt wurde, ist von diesem Bereich jedoch erstaunlicherweise nichts mehr zu sehen. In einer knappen Pressemitteilung hat die Sparkasse gestern mitgeteilt, "dass aufgrund eines Druckfehlers (sic! Anm.) auf den Annahmescheinen, welche zwischen dem 12. und dem 20. September benutzt wurden, das Feld "Andere" gefehlt hat. Fehler, der von der Sparkasse umgehend behoben wurde...". Eigenartig genug, wurde doch der Verbraucherzentrale noch vor wenigen Tagen mitgeteilt, dass die Zeilen bewusst und zu Recht gelöscht wurden.

Ungeachtet des plötzlichen Wendemanövers der Sparkasse will die VZS Klarheit in die Angelegenheit bringen, und hat der CONSOB ein Sachverhaltsdarstellung übermittelt, in der die Aufsichtsbehörde unter anderem darum gebeten wird, ihre Überwachungsbefugnis bis zur Fälligkeit des Tauschangebotes (6. November 2013) voll auszuüben, um jegliches Fehlverhalten der Sparkasse in Bezug auf die Tauschoperationen festzuhalten und zu ahnden. Weiters fordert die VZS, dass den KundInnen, welche dem Tauschangebot bereits beigetreten sind oder noch beitreten müssen, ein Annahmeschein zur Unterschrift ausgehändigt wird, der auch dem von der CONSOB genehmigten entspricht, damit die entsprechende Schutzklausel auch eingefügt werden kann. Schließlich fordert die Verbraucherzentrale die CONSOB dazu auf, die Verbreitung eines Dokuments mit dem Titel "Scheda titolo relativa a: Offerta Pubblica di Scambio Volontaria Totalitaria di n.92.446 quote del Fondo Dolomit con 1 obbligazione Zero Coupon" bei der Zielgruppe des Tauschangebotes zu ahnden. Das Dokument weist den Anleihen, die im Tausch für die Anteile am Dolomit Fonds geboten werden, eine "mittlere" Risikoklasse zu. In den Augen der Verbraucherzentrale wird diese Bewertung dem impliziten Risiko des Produktes nicht gerecht, da es sich um eine nicht quotierte und illiquide Anleihe mit einer Laufzeit von 9 Jahren handelt. Deshalb ist auch die Einstufung in die mittlere Risikoklasse als falsch anzusehen, um die heikle Anlageentscheidung der SparerInnen in dieser Angelegenheit zu beeinflussen.

Walther Andreaus, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale, meint dazu: "Dass die Bank ein von der CONSOB genehmigtes Dokument wieder ändert, ist schwerwiegend. Wir haben der CONSOB eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt, um umgehend in dieser delikaten Situation einzuschreiten. Es den eigenen KundInnen unmöglich zu machen, eine Schutzklausel in Bezug auf so eine wichtige Anlageentscheidung einzufügen, bedeutet die Ausübung eines grundlegenden Rechts zum Schutze der KundInnenen zu verhindern. Wir empfehlen den betroffenen SparerInnen, mit der Unterschrift noch abzuwarten. Die Verbraucherzentrale wird demnächst weitere Empfehlungen abgeben".


Medien-Information
Bozen, 24.09.2013