Am 24. Juni treffen sich in Bozen geschädigte Geldanleger
VZS: Information und Hoffnung für Opfer der Finanzcracks


Vor 2 Wochen hat das Landesgericht in Bruneck ein interessantes Urteil bezüglich eines Geldanlegers in Lehman-Brother-Obligationen gefällt. Die Raiffeisenkasse Niederdorf wurde auch zum entsprechenden Schadenersatz verurteilt.

Der Geschädigte ist ein junger Sparer aus Innichen, Herr Daniel Maly. Mit dem Urteil wurde der Vertrag über den Wertpapierhandel aufgrund grober Nichterfüllungen von Seiten der Bank aufgelöst. Die Nichterfüllung besteht in der Verletzung des Art. 29 des Consob-Reglements, unter dem Aspekt der aufgezeigten Nichtangemessenheit aufgrund der Dimension. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, jedoch trotzdem für die Geldanleger interessant.

Um Südtirols SparerInnen, die in den vergangenen Jahren Wertpapiere gekauft haben, die dann einen Crack erlebten (Cirio, Parmalat, Argentinien-Anleihen, Lehman Brothers, usw.) zu informieren, hat die Verbraucherzentrale Südtirol ein Informationstreffen mit RA Prof. Massimo Cerniglia aus Rom organisiert. Dabei sollen aktuelle Orientierungen der Gerichte besprochen werden.

Das Treffen findet am Montag, den 24. Juni 2013 um 16.00 Uhr im Großen Saal des Kolpinghauses in Bozen statt.


Neben dem Rechtsanwalt Prof. Massimo Cerniglia und den Vertretern der Verbraucherzentrale Südtirol wird auch der betroffene Sparer aus Innichen anwesend sein.


Medien-Information
Bozen, 18.06.2013







FEDERCONSUMATORI UND VERBRAUCHERZENTRALE SÜDTIROL

Lehman Brothers: Bank muss Anleger entschädigen
Opfer der Finanzcracks können hoffen


Am 6. Juni 2013 hat das Landesgericht Bozen, Sektion Bruneck, das einzige Gerichtsurteil in Südtirol erlassen, das einem Sparer in einer Klage gegen seine Bank in Sachen Finanz-Cracks (Cirio, Parmalat, Argentina, Lehman Brothers, usw.) Recht gibt

Der Geschädigte ist ein junger Sparer aus Innichen, Herr Daniel Maly, der sich 2009 an den RA Prof. Massimo Cerniglia aus Rom, Rechtsbeistand der nationalen Verbrauchervereinigung Federconsumatori und der Verbraucherzentrale Südtirol, gewandt hat; er vertrat den Fall mit Unterstützung von RA Harald Lang aus Bruneck.

Herr Maly war lange Jahre Kunde der Raiffeisenkasse Niederdorf; 2005 hatte er sich an seine Bank gewandt, um fast seine gesamten Ersparnisse (ca. 33.000 Euro) zu investieren. Herr Maly arbeitete in der Nachtschicht als Konditor in einem großen Betrieb, und hatte das Geld über Jahre hinweg mühsam angespart.

RA Cerniglia hat unter anderem in der Klageschrift vermerkt, wie unangemessen die Dimension der Anlage war, da die Bank Herrn Maly erlaubt hat, fast 80% seines Vermögens in einen einzigen Wertpapiertitel zu investieren, statt die Investition zu diversifizieren um solcherart das Risiko zu verringern.

Nach einer Prozessdauer von etwa 3 Jahren, und einem Gutachten durch einen Amtssachverständigen, erließ der Einzelrichter von Bruneck, Dr. Thomas Weissteiner, am 6. Juni 2013 das Urteil: mit diesem wurde der Vertrag über den Wertpapierhandel aufgrund grober Nichterfüllungen von Seiten der Bank aufgelöst. Die Nichterfüllung besteht in der Verletzung des Art. 29 des Consob-Reglements, unter dem Aspekt der aufgezeigten Nichtangemessenheit aufgrund der Dimension.

Dieses Urteil ist äußerst zufriedenstellend, da unseres Wissens zum ersten Mal ein Südtiroler Gericht einem Sparer einen Schadenersatz für die Fehler der Bank zuerkannt hat; in diesem Fall also 33.000 Euro plus Zinsen und Rechtskosten.

Um Südtirols SparerInnen, die in diesen Jahren Wertpapiere gekauft haben, die dann einen Crash erlebten (Cirio, Parmalat, Argentina, Lehman Brothers, usw.) zu informieren, wird die Verbraucherzentrale Südtirol vor Monatsende eine öffentliche Versammlung mit RA Prof. Massimo Cerniglia aus Rom organisieren.

Bei dieser Versammlung werden die Fragen der SparerInnen beantwortet, damit diese ihre Rechte im Falle von Verletzungen der verpflichtenden Verhaltensnormen der lokal tätigen Banken wahren können.


Medien-Information
Bozen, 07.06.2013