Anstieg der Wuchergrenzen durch neue Berechnungsweise: Geschenk an Italiens Banken

Geld leihen könnte für VerbraucherInnen und Betriebe um einiges teurer werden

VZS empfiehlt nachzurechnen!


Mit dem sog. „decreto sviluppo“ (Ministerrat 05.05.2011, Amtsblatt 13.05.2011) wurde die Berechnung der Wuchergrenzen abgeändert. Die alte Formulierung „werden um die Hälfte erhöht“ (bezogen auf die erhobenen mittleren Zinssätze) lautet nun: „werden um ein Viertel erhöht; hinzu gerechnet wird eine Spanne von 4 Prozentpunkten. Die Differenz zwischen Wuchergrenze und mittlerem Zinssatz darf die 8 Prozentpunkte nicht überschreiten.“

Der praktische Effekt dieser auf Anhieb etwas unverständlichen Formulierung: die Wuchergrenzen steigen an; und die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hat nachgerechnet. Die 8%-Schwelle greift in den für VerbraucherInnen gängigen Operationen nur in einem einzigen Fall, und zwar bei den Revolvingkrediten unter 5.000 Euro: dort wird der neu berechnete Wert um ganze 0,41 Prozentpunkte auf 18,945 „gesenkt“, und dieser ist auch der einzige Zinssatz der „Verbraucherkategorien“, der im Verhältnis zur alten Berechnungsweise gesunken ist (genaue Berechnung siehe Tabelle).

Diese Neuerung ist ein weiteres Geschenk an die Banken (wie stets zu Lasten der VerbraucherInnen, aber auch der Betriebe), und wird die Wuchergrenzen um einiges ansteigen lassen: jene für fixverzinste Darlehen steigt bei den aktuellen Werten um 2,7%, für variable Darlehen um ganze 3,2%.

Die möglichen Folgen für VerbraucherInnen: für ein Darlehen von 100.000 Euro mit einer Laufzeit von 20 Jahren steigt die theoretisch mögliche – gesetzlich erlaubte – monatliche Höchstrate bei neuen Darlehen mit Fixzins um 540 Euro, bei neuem Darlehen mit variablen Zinsen um etwa 565 Euro an. Und auch für Unternehmen bringt diese Neuerung wenig Gutes: die Wuchergrenze für Bevorschussungen und Diskonte zwischen 5.000 und 100.000 Euro steigt gleichfalls um 2,42 Punkte (gegenüber der alten Berechnungsweise) auf 11,9% an. Und leider scheint diese Neuerung bereits erste Wirkungen zu zeigen: im Verhältnis zum vorherigen Trimester (in welchem diese Neuerung eingeführt wurde), sind die mittleren angewandten Zinssätze für fixverzinste Darlehen um 0,5% angestiegen.

„Immer häufiger klagen VerbraucherInnen über unbezahlbare Darlehensraten, und für allzu viele hat sich der Traum von den eigenen vier Wänden schon in den Alptraum eines unbezahlbaren Schuldenbergs verwandelt. Und statt konkreter Hilfe für die durch Krise und andauernden Kaufkraftverlust geschmälerten Brieftaschen der Familien wird hier erneut den Banken zu gearbeitet“ kommentiert VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus. „Eine theoretisch mögliche Erhöhung der Zinssätze um 2 bis 3 Prozentpunkte ist für Familien nicht zu verkraften, wenn man berücksichtigt, dass auch die Basisparameter für die Darlehen im letzten halben Jahr kräftig angezogen haben. Und auch Unternehmen, die auf Vorfinanzierungen angewiesen sind, werden an dieser Regelung hart zu kauen haben“.

Die Neuerung wurde durch das Gesetzes-Dekret Nr. 70/2011 eingeführt. An der Umwandlung in ein ordentliches Gesetz besteht mittlerweile wenig Zweifel: die noch ausstehende, letzte Zustimmung durch den Senat scheint gewiss.

Die VZS empfiehlt bei laufenden Darlehen genau nachzurechnen: wurden die korrekten Basisparameter angewandt? Stimmt der aufgeschlagene Spread mit dem im Vertrag festgelegten überein? Liegt der Gesamtzins unter der Wucherschwelle? Denn schon öfter wurden Überschreitung der Wucherschwellen oder sonstige Ungereimtheiten festgestellt. Zur Überprüfung von laufenden Darlehen und Krediten hinsichtlich der Wucherschwellen steht ein kostenloser Online-Rechner zur Verfügung.


Beispiele für Wuchergrenzen nach neuer und alter Berechnung (Werte zum 1. Juli 2011):

Kategorien - Kreditformen Beträge in Euro Durchschnitts-Zinssatz Wucher-Zinssatz alte Berechnung Differenz
Krediteröffnung im Kontokorrent bis zu 5.000
11,24

18,05

16,86

1,19
Krediteröffnung im Kontokorrent über 5.000
9,27

15,59

13,91

1,68
Überziehung ohne Kreditrahmen bis zu 1.500
14,65

22,31

21,98

0,34
Überziehung ohne Kreditrahmen über 1.500
13,94

21,43

20,91

0,52
Persönlicher
Kredit

-

11,2

18

16,8

1,2
Andere Finanz. (Fam. und Untern.)
-

10,96

17,7

16,44

1,26
Finanzierung für Ratenkauf bis zu 5.000
12,2

19,25

18,3

0,95
Finanzierung für Ratenkauf über 5.000
10,55

17,19

15,83

1,36
Revolving-Kredit bis zu 5.000
17,65

25,65

26,48

-0,83
RevolvingKredit über 5.000
12,63

19,79

18,95

0,84
Hypothekardarl. fester Zinssatz

5,15

10,44

7,73

2,71
Hypothekardarl. variabler Zinssatz
3,19

7,99

4,79

3,20
Beleihung Ent-
lohnung und Rente
bis zu 5.000
13,61

21,01

20,42

0,6
Beleihung Ent-
lohnung und Rente
über 5.000
11,04

17,8

16,56

1,24
Bevorschussungen, Diskonte 5.000 bis 100.000
6,34

11,93

9,51

2,42


Medien-Information
Bz, 04.07.2011