Bankenfütterung auf Italienisch

Ab 30. Juni haben Händler, Handwerker und Freiberufler die Pflicht Zahlungen ihrer Kunden über 30 Euro auch mit POS-Zahlung (Point of Sale=Verkaufsstelle zum bargeldlosem Bezahlen) anzunehmen. Die Pflicht stellt sich als "italienische" dar: wer sich das Gerät, welches Zahlungen mit Bancomat- oder Kreditkarte erlaubt, nicht anschafft, hat keine Sanktion zu erwarten. Somit ist kein großer Erfolg der Operation zu erwarten.

Eingefädelt wurde die Sache mit dem üblichen Trick. Der Regierung wurde vorgegaukelt, dass mit bargeldlosen Zahlungen die Steuerhinterziehung bekämpft werden kann. Doch wissen wir schon lange, dass auch das Verbot der Barzahlungen von über 1.000 Euro wenig gebracht hat, es wird weiter fleißig schwarz gezahlt. Und das neue Pos-Gerät kann zuschauen. Als Konsumenten dürfen wir uns vorstellen wer schlussendlich die Kosten für die Geräte von bis zu 1.000 Euro oder mehr zu berappen hat. Auch wenn sicherlich viele Kunden bei bestimmten Diensten, wie zum Beispiel beim Facharzt gerne mit der Karte bezahlen. Aber in diesen Fällen stellen sich die Anbieter meistens gerne freiwillig auf die Kundenwünsche ein. Denn auch sie wollen am Markt bleiben.

Die Sache mit der Pflicht zur POS Zahlung, die dann wieder keine ist, wird auf dem Rücken der Kunden und der Bürger ausgetragen. Die Unklarheit wird zu Missverständnissen führen, gegen die Steuerhinterziehung wird mal wieder "kräftig durchgegriffen". Denn was ist das für eine Pflicht, dass wenn jemand die Pflicht dann einfordert es keine Konsequenzen gibt. Ein Scherz eben!

Walther Andreaus, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol

Kommentar
Bz, 27.06.2014