"Charta der Investoren" der Consob


Auch die VZS unterzeichnet nicht: Consob übt keine wirkliche Kontrollfunktion aus
Genug der Reden, es braucht Taten - und vor allem wirksame und schnelle Schutzmechanismen


In Italien werden viele Dinge rein auf dem Papier erledigt - dem Schein nach ist alles geregelt, in der Praxis werden diese jedoch nicht umgesetzt. Auch das Projekt "Charta der Investoren", welches im Jänner 2013 von der Consob (Aufsichtsbehörde über den Finanzsektor) angestoßen worden war ist eines davon. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) steht dem Wirken der Consob seit jeher kritisch gegenüber, und hat daher beschlossen, dieser Initiative nicht beizutreten. Ähnlich haben sich andere Verbraucherorganisationen verhalten, so auch Federconsumatori und Adusbef.

Die VZS verlangt bereits seit Jahren nach wirksameren und strengeren Regeln zum Schutz der AnlegerInnen (siehe z.B. Medien-Information vom 30.10.2009), um den Vorgaben des Art. 47 der Verfassung, nämlich dem Schutz der SparerInnnen, gerecht zu werden. Dieser Artikel bleibt bis heute wenig bis gar nicht umgesetzt. Stattdessen publiziert man weiter "Absichtserklärungen" und "Prinzipiensammlungen", als ob es sich um abstrakte Grundsatzfragen und nicht um konkret verletzte Rechte und Interessen handeln würde.

Die Vergangenheit ist hier anscheinend kein Lehrmeister: man braucht nur an die Cracks der Argentinischen Bond, Cirio, Parmalat, Lehman Brothers, oder die jüngsten Finanzskandale Unipol-Fonsai oder Monte dei Paschi di Siena, oder auch den Dolomit-Fonds zu denken. Die Aufsicht scheint hier leider immer noch gänzlich abwesend zu sein, und zwar sowohl vor als auch nach der Investition. Den vielen geschädigten SparerInnen bleibt nichts anderes übrig als "in den sauren Apfel beißen" und den Gang vor den Richter antreten, um auf diesem Weg zumindest zu versuchen, einen Teil des beim "Investitionsroulette" verlorenen Geldes wieder zu erhalten.

Mehrere Milliarden Euro sind im letzten Jahrzehnt in Rauch aufgegangen; zehntausende SparerInnen wurden "gelinkt" und betrogen, nicht nur von verschlagenen Finanzvermittlern, sondern auch von vielen Bank- und Versicherungsinstituten, über die "jemand" wachen hätte sollen, und deren Tätigkeit "jemand" kontrollieren hätte sollen. Und zwar nicht nur bei der Abrechnung, sondern bereits bei der Vorstellung des Angebots, bei der Beratung sowie dem Verkauf der Produkte an die Öffentlichkeit. Und trotz Inkrafttreten der Mifid-Richtlinie werden immer noch unkorrekte Verhaltenweisen der Finanzvermittler aufgezeigt.

Seit einigen Jahren gibt es im Banksektor das Bankenschiedsgericht (Arbitro Bancario Finanziario), das in tausenden von Fällen Entscheidungen gefällt hat, viele davon zugunsten der Bankkunden. Dadurch wurden auch zahlreiche fragliche Punkte in den Normen geklärt, und wichtige Prinzipien zum Schutz der Bankkunden bestätigt. Die Schlichtungs- und Schiedsgerichtsstelle bei der Consob hat in etwas mehr als 2 Jahren seit Tätigkeitsbeginn dagegen ganze 775 Fälle eröffnet; davon wurden 379 nicht behandelt (weil die Gegenpartei, also der Finanzvermittler, sich weigerte, am Verfahren teilzunehmen) und nur 134 positiv abgeschlossen. Wo liegt der Unterschied? Die Banken sind hinlänglich betroffen von den Entscheidungen des Schiedsgerichts, und sind vor allem verpflichtet, an den Verfahren teilzunehmen - beim Verfahren vor der Consob ist die Teilnahme "freiwillig", daher hat die Stelle wenig Einfluss auf die Vermittler.

"Es ist unhaltbar dass auch so viele Jahre nach den ersten Finanzskandalen - Argentinien passierte 2001, Lehman Brothers 2008, um nur 2 Beispiele zu nennen - den hereingelegten und betrogenen AnlegerInnen nichts anderes übrig bleibt, als den teuren und langsamen Gerichtsweg einzuschlagen, um einen Schadenersatz zu erhalten" so der Kommentar von VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus. "Auch wir unterstützen, wie bereits in den vergangenen Jahren, gerichtliche Initiativen von SparerInnen, die ihr gesamtes Erspartes oder einen Teil davon verloren haben; doch nicht jeder von ihnen hat die finanziellen Mittel und die Zeit, eine Zivilklage vor Gericht gegen die Bank anzustrengen. Daher fordern wir schnellere und wirksamere Lösungswege für diese Streitfälle!"



Medien-Information
Bozen, 31.01.2014