cem2007

PROJEKT VERBRAUCHER UND MARKT 2007

ingegneure 

Ingenieure, Architekten, Geometer:

Ihre Dienstleistung im Lichte der Liberalisierung (2. Teil)


Die Art der Kostenkalkulation für erfolgte Leistungen, Kostenvoranschläge und Verträge

Das Honorar der Freiberufler wird je nach Typologie der erfolgten Leistung errechnet. Dabei unterscheidet man zwischen folgenden Typologien: normale Leistungen (Standard), Spezialleistungen (bei besonderen Schwierigkeiten oder angesichts des Bedarfes an besonderen Lösungen), Zusätze (zusätzliche Studien oder Pläne). In Anbetracht dieser möglichen Variablen können sich die Honorare von Ingenieuren, Architekten und Geometern auch erheblich voneinander unterscheiden. Bevor ein Arbeitsauftrag erteilt wird, ist es also unbedingt ratsam, einen detaillierten schriftlichen Kostenvoranschlag über alle einzelnen Leistungen und die entsprechenden Kosten erstellen zu lassen.
Kommt es dann zur Auftragserteilung, sollte eine schriftliche Vereinbarung über die zu erwartenden Gesamtkosten unterzeichnet werden. Es ist ratsam, ein fixes Honorar zu vereinbaren, also NICHT eine prozentuelle Beteiligung an den Gesamtkosten des Projektes. Nur so kann man ausschließen, dass der Freiberufler ein Interesse daran hat, die Kosten im Laufe der Arbeiten in die Höhe zu treiben.
Das Honorar sollte im Vorhinein in schriftlicher Form festgelegt und an die Machbarkeit des Projektes geknüpft werden, da die Gemeindebaukommissionen viele Projekte in erster Lesung zurückweisen. Daher ist es auch ratsam, schriftlich festzuhalten, wie viele Projektvarianten im Honorar vorgesehen sind.
Nach Ansicht der Verbraucherverbände müssen die Kosten für Varianten und Ersatzprojekte, welche nach einem negativen Bescheid durch die Baukommission notwendig werden, vom Projektanten getragen werden, da dies in sein Risiko als Unternehmer und Freiberufler fällt.
Nachdem es durchaus üblich ist, besagte Kosten auf den Bauherrn abzuwälzen, wird empfohlen, die erste Anzahlung dem Projektanten erst nach erhaltener Baukonzession auszuzahlen und den Saldo dann nach abgeschlossener Projektierungsphase.
Abschließend wird dringend davon abgeraten, Honorare zu bezahlen, welche aufgrund der Summe der vom Projektanten im Rahmen seiner Arbeit geleistete Einzelstunden zustande gekommen sind.

Achtung!!!
Ist der Kostenvoranschlag vom Bauherrn erst einmal unterzeichnet, so gilt er als Werkvertrag zwischen ihm und dem Freiberufler.

Ein Werkvertrag beinhaltet neben den Honoraren für die einzelnen Leistungen auch die vorgesehenen Garantieleistungen.

Die Verantwortung des Freiberuflers

Die Verantwortung des Freiberuflers für die von ihm erbrachte Dienstleistung ist durch die allgemeinen Bestimmungen des Zivilgesetzbuches über die Sorgfalt und Schuldlosigkeit, mit welcher die Arbeit eines Professionisten auszuführen ist, geregelt, nicht aber durch die Normen über die Abweichungen und Mängel des ausgeführten Bauwerkes (Art.2226 ZGB). Im Falle von Ingenieuren, Architekten und Geometern handelt es sich typischerweise laut Gesetz um eine „geistige“ (materielle) Arbeit und nicht um eine handwerkliche Arbeit.
Im Falle, dass die Leistung des Freiberuflers die Lösung von technischen Problemen mit besonderen Schwierigkeiten beinhaltet, sieht Art. 2236 ZGB vor, dass der Freiberufler dem Bauherren gegenüber nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit haftet, wobei er die Beweislast trägt. In den andern Fällen haftet der Freiberufler auch für leichte Fahrlässigkeit, gemäß den Bestimmungen der Artikel 1176 und 1218 des ZGB.

Nützliche Links:

Ministerium wirtschaftliche Entwicklung
www.sviluppoeconomico.gov.it

Nationaler Verbraucherrat
www.tuttoconsumatori.it

Nationale Kammer der Architekten, Planer, Landschaftsplaner und Konservatoren
www.cnappc.it

Consiglio Nazionale degli Ingegneri – Nationale Ingenieurskammer
www.tuttoingegneri.it

Consiglio Nazionale dei Geometri – Nationale Geometerkammer
www.cng.it

Siehe auch Gesetz 2 März 1949, Nr. 143
www.architettiroma.it/tariffa/aggiornamenti.html
www.ordinearchitetti.mi.it


Stand 15.07.2007

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Vom Ministerium für Wirtschaftliche Entwicklung gefördertes Projekt