Aktuelle Informationen zur Sachwalterschaft


Viele BürgerInnen fragen bei der Verbraucherzentrale nach, um Klarheit über die Figur des „Sachwalters“ zu erlangen: wann braucht man ihn, wie wählt man ihn, wer beaufsichtigt seine Tätigkeit?

Der Sachwalter kann in vielen Fällen sehr hilfreich sein: er unterstützt die betreute Person bei Aufgaben der ordentlichen oder außerordentlichen Verwaltung, wenn die Person selbst diese Aufgaben nicht bewältigen kann. Der Sachwalter ist stets unter der Aufsicht des Vormundschaftsgerichtes tätig.

Um einen kurzen Überblick über die Rechtslage und die praktischen Aspekte zu geben, hat die VZS ein kurzes Informationsblatt veröffentlicht. Dieses ist online sowie in den Geschäftsstellen der VZS erhältlich.


Medien-Information
Bozen, 03.06.2015