Gutscheine und Umtausch zu Weihnachten


Gutscheine

Geschenkgutscheine werden als Geschenkideen (vor allem zur Weihnachtszeit) immer beliebter! Das mag einerseits daran liegen, dass der Beschenkte das Geschenk selbst aussuchen kann und so nutzlose Anschaffungen vermieden werden. Andererseits kann man mit einem Gutschein nach Weihnachten in der Regel günstiger einkaufen, weil man dann bereits die Ausverkaufspreise nutzen kann und für dasselbe Geld unter Umständen noch so manches zusätzliche Schnäppchen machen kann.


Wie lange ist so ein Gutschein gültig?

Es ist auf alle Fälle wichtig, mit dem Händler, bei dem man den Gutschein ersteht, ein Verfallsdatum auszuhandeln: das kann sich auf Tage, Monate oder auch auf unbefristete Zeit beziehen. Vom Gesetz her gibt es bei uns keine Regelung, außer jener der Verjährung. Wenn der Gutschein kein ausdrücklich angegebenes Verfallsdatum aufweist, verfällt er nach der gesetzlichen Verjährungsfrist von 10 Jahren. Sollten Sie einen zeitlich begrenzten Gutschein nicht rechtzeitig einlösen können (z.B. Reisegutschein), versuchen Sie sich vor Ablauf der Befristung mit dem Aussteller ins Einvernehmen zu setzen. Oft erklären sich Unternehmen bereit, die Gültigkeitsdauer von einem Gutschein zu verlängern.

Hat man Anrecht auf das Restgeld, wenn die Ware weniger kostet, als der Wert des Gutscheins ausmacht?

Normalerweise nicht. Man kann aber den Händler darum bitten, für den Rest einen weiteren Gutschein auszustellen, den man zu einem späteren Zeitpunkt einlösen kann.


Umtausch- und Rückgabemöglichkeit

Entgegen einem weit verbreiteten Irrtum gibt es kein generelles gesetzliches Umtausch- bzw. Rückgaberecht! Viele Firmen räumen aber freiwillig ein Umtausch- oder Rückgaberecht ein.

Während beim Umtausch eine andere Ware ausgesucht werden kann, wird bei der Rückgabe der Kaufpreis rückerstattet. Voraussetzung dafür ist bei fast allen Geschäften, dass man mittels Kassabon den Kauf nachweisen kann. Die Ware muss unversehrt sein und häufig auch original verpackt. Vor allem Kleidung und Wäsche muss ungetragen sein.

Tipp

Einige Firmen bieten bereits eine Rückgabemöglichkeit mit Geld-zurück-Garantie. Erkundigen Sie sich vor dem Kauf, ob und unter welchen Bedingungen das Geschäft die Ware umtauscht oder zurück nimmt. Sieht das Unternehmen keine generelle Umtausch- bzw. Rückgabemöglichkeit vor, können Sie versuchen, diese mit einem Vermerk auf dem Kassabon oder der Rechnung individuell zu vereinbaren.


Medien-Information
Bz, 13.12.2012