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Haustürgeschäfte
VZS erreicht Rückzahlung von insgesamt knapp 10.000 Euro für 40 VerbraucherInnen, die ein Gasspürgerät gekauft hatten
Vor einigen Monaten hat sich die VZS – zum wiederholten Mal - mit dem Fall der Gasspürgeräte befasst. Dutzende VerbraucherInnen hatten über ein sogenanntes Haustürgeschäft solche Geräte gekauft. Viele VerbraucherInnen erzählten uns, dass sich die Vertreter dieser Firma als anerkannte Sicherheitsexperten des Gassektors vorgestellt hätten, mit der Aufgabe, diese Geräte per Dekret installieren zu müssen – im Vertrag stand jedoch klar und deutlich, dass es sich um einen freiwilligen Kauf handelte.
Die VZS hat den betroffenen VerbraucherInnen geraten, innerhalb von 10 Tagen ab Vertragsabschluss per Einschreiben mit Rückantwort vom Vertrag zurückzutreten, und zugleich das gekaufte Gerät an die Firma zu retournieren. Für solche Fälle sieht der Verbraucherschutzkodex vor, dass die Firma innerhalb von 30 ab Erhalt des Einschreibens dem Verbraucher den Kaufpreis rückerstatten muss.
Die VerbraucherInnen warteten also 30 Tage ab, und dann noch eine geraume Zeit, jedoch war kein Geld in Sicht (viele VerbraucherInnen hatten beim Kauf bereits den gesamten Preis von
249 Euro beglichen, einige hatten zu ihrem Glück nur eine Anzahlung getätigt).
Die VZS hat vor wenigen Tagen der Firma eine Abmahnung zugesandt: diese hat daraufhin umgehend begonnen, den VerbraucherInnen das Geld zu erstatten. So konnten bis heute 40 betroffene VerbraucherInnen insgesamt 10.000 Euro wieder ihr eigen nennen.
Einige Tipps in Sachen Haustürgeschäfte:
- Erinnern Sie sich zuallererst daran, dass es allein Ihre Entscheidung ist, wen sie in die Wohnung lassen möchten, und wer draußen bleibt. Sollten Vertreter auf eine höfliche Verweigerung sie hereinzulassen unmutig reagieren, sodass Sie sich bedroht fühlen, rufen Sie ohne Zögern die Ordnungskräfte zu Hilfe.
- Preise vergleichen ist nicht möglich: ein gutes Geschäft macht man unserer Erfahrung nach immer dann, wenn man gezielt nach passenden Angeboten sucht und die Preise mehrerer Anbieter vergleicht. Zu Hause einen Vertrag unterzeichnen heißt automatisch, alle anderen Angebote am Markt unbesehen zu übergehen. Auch gibt es für viele Produkte, die ausschließlich Tür zu Tür vertrieben werden, keine unabhängigen Qualitätstests; man kann auch die Qualität der Produkte nur schwer vergleichen.
Sollten auch Sie ordnungsgemäß vom Kaufvertrag zurückgetreten sein und das Gerät retourniert haben, ohne dass man Ihnen den Kaufpreis erstattet hat, wenden Sie sich an unsere Beratungsstellen, damit wir auch in Ihrem Fall mit einer Abmahnung eingreifen können.
Medien-Information
Bozen, 07.10.2013
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