Energie-Effizienz? Ja bitte, aber nicht auf Kosten der Transparenz!


Seit einigen Wochen kursieren landauf, landab fleißige Vertreter, welche den Konsumenten Photovoltaik-Anlagen und Wärmepumpen verkaufen wollen. Die Masche der Vertreter? Sie erzählen jeweils, die Familie wäre eine der „einzigen 5 glücklichen Familien der Gemeinde, welche in den Genuss eines kostengünstigen Heizsystems kämen, und dadurch Jahr für Jahr bares Geld einsparen können“.

Grüne Energie und noch Geld sparen ... was soll daran falsch sein?

Das Problem an der ganzen Angelegenheit: was hier fast als Gefälligkeit von Seiten der Vertreter verkauft wird, ist nichts anderes als ein beinhartes Geschäft, bei dem es um zehntausende Euro geht. VerbraucherInnen berichten uns, dass abgesehen von der Eingangsfloskel, mit der sich diese Vertreter das Vertrauen der VerbraucherInnen nahezu erschleichen, auch die angewandten Geschäftspraktiken teilweise mehr als fragwürdig sind.

Transparenz im Vertrag? Fehlanzeige

Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung ist nämlich nicht bekannt, was man genau kauft: es finden sich keine Angaben zur Marke und Qualität der Photovoltaikmodule und Wärmepumpe. Die Familien erhalten nur einen einzigen Zettel – unterzeichnet werden jedoch mehrere Dokumente, von denen jedoch keine Kopie überlassen wird.

Zweifelhafte Zahlungsbedingungen

Unten auf dem namenlosen Blatt, das die VerbraucherInnen erhalten, ist auch noch von einer „Finanzierung in X Quoten zu einem Gesamtpreis Y Euro“ die Rede. Hierzu ist anzumerken, dass es in Italien allein Finanzvermittlern erlaubt ist, Ratenfinanzierungen zu gewähren. Die betroffene Gesellschaft hat laut unseren Informationen jedenfalls keine dementsprechende Erlaubnis. Abgesehen davon, dass bei einem Ratenfinanzierungsvertrag zumindest (!) der nominelle Zinssatz und der TAEG angegeben werden sollten! Man beachte, dass die Zinsen und Gebühren der Ratenzahlung hier gleichfalls mehrere tausend Euro ausmachen ...

Rentabilität der Anlage will gut überlegt sein

Bei bestehenden Gebäuden sollte die Installation solcher „Heizsysteme“ (also eine Photovoltaikanlage in Kombination mit einer Wärmepumpe) gut überlegt und durchgerechnet werden, um hier nicht unwirtschaftlich zu entscheiden. Wie bei jeder größeren Abschaffung empfiehlt es sich, mehrere schriftliche Angebote einzuholen, um einen Kosten- und Qualitätsvergleich vornehmen zu können.

Der Steuervorteil ist kein Exklusivrecht dieser Firma

Die Vertreter werben auch mit dem Steuerbonus: der Ankauf einer Photovotolaik-Anlage und einer Wärmepumpe kann von der Einkommenssteuer zu 50% abgezogen werden, sofern die verschiedenen Voraussetzungen gegeben sind. Jedoch: sind die Voraussetzungen gegeben, kann ich kaufen wo ich möchte, und der Steuervorteil ist mir sicher!

Rücktrittsrecht von 14 Tagen

Da diese Verträge zuhause unterzeichnet werden, haben VerbraucherInnen ein Rücktrittsrecht von 14 Kalendertagen ab Unterzeichnung des Vertrags. Auf der Rückseite des überlassenen Blatts finden sich Angaben hierzu, bei der VZS gibt es Musterschreiben.

Insgesamt lieber „nein, danke“ sagen

Obige Punkte werfen ein äußerst zweifelhaftes Licht auf die Seriosität dieser Firma. Die VZS wird die jeweiligen Punkte bei den zuständigen Behörden melden, um hier Klarheit zu schaffen und die VerbraucherInnen zu schützen. Weitere Infos zu Rücktritt, Förderungen im Baubereich, Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage und Steuerfragen finden sich online auf www.verbraucherzentrale.it.


Medien-Information
Bozen, 19.12.2014