Vorgetäuschter Verschleiß zu Lasten der VerbraucherInnen
Geplante Obsoleszenz führt zu enormen Schäden
Gewährleistung schon heute schwer durchsetzbar


Immer mehr greifen Herstellungsprozesse um sich, bei denen vor allem bei Elektro- und Elektronikgeräten bewusst Schwachstellen eingebaut werden und so schon nach wenigen Jahren Computer, Handies und Waschmaschinen unbrauchbar sind; da kommt Freude bei einigen Herstellern, aber Ärger bei den Verbrauchern auf. Ein mittlerweile bekanntes Beispiel geplanter Obsoleszenz ist das sogenannte Phoebuskartell, mit welchem die nominale Brenndauer von Glühlampen international auf nicht mehr als 1.000 Stunden begrenzt wurde.

Ein kürzlich von den Grünen im deutschen Bundestag vorgelegtes Gutachten schätzt die Schäden auf 100 Milliarden Euro. In Frankreich haben Umweltschützer einen Gesetzesvorschlag präsentiert, mit welchem die derzeitige Gewährleistungsfrist von 2 Jahren stufenweise auf 5 Jahre ausgedehnt werden soll, für einige Produkte auf 10.

Fortschritte in Richtung Verlängerung der Gewährleistungsdauer sind in Europa sicherlich notwendig. So hat Schweden die Gewährleistungsdauer auf 3 Jahre angehoben. In Schottland haften die Verkäufer 5 Jahre, in Irland und in England 6. In Finnland und den Niederlanden ist die Gewährleistungsdauer sogar unbegrenzt. Dafür erschwert sich aber nach den ersten 2 Jahren ab Erhalt der Ware die Beweislast der Verbraucher: sie müssen nämlich beweisen, dass das Produkt die normal zu erwartende Lebensdauer nicht erreicht hat und dass sie die Ware ordnungsgemäß benützt haben. Es ist für den europäischen Verbraucher unverständlich, dass für weitgehend gleiche Produkte je nach Land unterschiedliche Gewährleistungszeiten greifen.

Besonders negativ wird die EU-Gewährleistungsrichtlinie in Italien und Deutschland gehandhabt. Beide Länder haben nach Expertenmeinung die Richtlinie über die sogenannten Garantien für Verbrauchsgüter nicht angemessen in nationales Recht umgesetzt. Mit einer Klausel im Gesetz wird nämlich Verbrauchern nach 6 Monaten nach dem Kauf eines Produktes die Beweislast umgekehrt. Dies bedeutet konkret, dass bei Mängeln, die nach 6 Monaten festgestellt werden, der Verbraucher beweisen muss, dass der Fehler bereits beim Kauf bestanden hat. Die EU-Kommission ist zwar nicht dieser Meinung, jedoch besteht trotzdem Handlungsbedarf um die Rechte den Bürgern verständlicher und zugänglicher zu machen. „In Europa sollte auch einem nachhaltigen Qualitätsverständnis gegenüber Marketingstrategien in Richtung Wegwerfgesellschaft der Vorzug gegeben werden“, meint dazu der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol, Walther Andreaus. „Bei einem Ramschwettbewerb können Europa und seine Bürger nur verlieren!“


Medien-Information
Bz, 04.04.2013