Verkauf von Gasspürgeräten
Antitrust verhängt Strafe von insgesamt knapp 100.000
über Sip, Sipre und Siv


In den letzten Jahren hatte die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) wiederholt über Unternehmen berichtet, die Gasspürgeräte („rivelatori gas“) von Tür zu Tür vertrieben. Wie uns die betroffenen VerbraucherInnen berichteten, gaben sich die Vertreter des Unternehmens dabei häufig als anerkannte Sicherheitsexperten aus, welche die Installation des Gerätes vornehmen müssten.

Bei dem angebotenen Gerät, welches entsprechend der vorhandenen Gasanlage variiert, handelt es sich um eine Sicherheitsvorrichtung. Der stolze Kaufpreis des Gasspürgerätes von 249 € wurde laut KonsumentInnen stets bar oder gar über ein mobiles Pos-Gerät eingehoben. Eine Stichproben-Erhebung der VZS ergab, dass ähnliche Geräte bereits ab 30 Euro im Handel erhältlich sind.

Vielen der KonsumentInnen wurde außerdem mitgeteilt, die Installation solcher Geräte würde in Kürze verpflichtend per Gesetz eingeführt werden – im Bestellschein hingegen steht ausdrücklich geschrieben, dass der Kauf nicht per Gesetz vorgeschrieben ist.

Viele der Betroffenen meldeten die Vorgänge der Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt. Diese kam nach einem längeren Ermittlungsverfahren zum Schluss, dass bei Vertragsabschluss unvollständige, nicht korrekte und unwahre Informationen gegeben wurden. Auch wurde die unfaire Handelspraktik laut Antitrust dadurch verschlimmert, dass die VerbraucherInnen zu Hause, also in einer schwächeren Position, überrascht wurden; dies umso mehr, als vielfach ältere Leute von den Vertretern aufgesucht wurden.

In der aktuellen Nachrichtenübersicht (Bollettino n. 5 del 03.02.2014) hat die Aufsichtsbehörde die Entscheidungen veröffentlicht: sie verhängte Strafen von 35.000 Euro über Sipre, 10.000 Euro über Siv und 50.000 über Sip.

Leider scheint die „Geschäftsidee“ Schule gemacht zu haben, und andere Firmen versuchen unter anderem Namen ähnliche Geräte zu verkaufen. Den VerbraucherInnen raten wir, sich nicht von falschen Informationen in die Irre leiten zu lassen. Und sollte ein Vertrag unterzeichnet worden sein, nicht vergessen dass bei Haustürgeschäften ein Rücktrittsrecht von 10 Tagen (per Einschreiben mit Rückantwort auszuüben) besteht!


Medien-Information
Bozen, 04.02.2014