Paritätische Schlichtungen im Bereich Energie
VZS: über 750 Schlichtungen im Jahr 2012
Die anderen Betriebe schlichten, Etschwerke nicht!


Im Jahr 2012 hat die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) über 750 Schlichtungsverfahren mit verschiedenen Anbietern in Sachen Strom und Gas betreut und auch positiv abschließen können. Bereits seit mehreren Jahren bestehen bei der VZS paritätische Schlichtungsverfahren mit Gesellschaften wie Enel, Edison, Eni, Sorgenia. 2012 wurde auch die Schlichtung mit Seltrade und Selgas aktiviert. Der Wermutstropfen: die Etschwerke, welche von der Verbraucherzentrale mehrmals dazu eingeladen wurden, ein Schlichtungsabkommen zu unterzeichnen, haben sich bis heute immer geweigert; dies zeigt wenig Sensibilität gegenüber den eigenen Abnehmern und deren Vertretern.

Die paritätischen Schlichtungen sind kostenlos, und werden im Allgemeinen sehr geschätzt von den KundInnen und VerbraucherInnen.

Wie kann man eine Schlichtung im Strom- und Gas-Bereich einleiten?

Möchte ein Strom- oder Gas-Abnehmer eine berechtigte Beschwerde in Bezug auf das Vertragsverhältnis mit dem Energie-Verkäufer vorbringen, so muss zuallererst diese Beschwerde schriftlich der Gesellschaft zugeschickt werden. Meistens handelt es sich um Beschwerden aufgrund von falschen oder problematischen Rechnungen. Auf den Websites der meisten Anbieter finden sich eigene Beschwerdeformulare, die das Einreichen der Beschwerden erleichtern. Wer dies nicht selbst erledigen kann, dem steht die VZS gerne zur Seite.

Die Gesellschaften haben 40 Tage ab Erhalt der Beschwerde Zeit, dem Kunden schriftlich zu antworten. Ist diese Antwort für den Kunden „nicht zufriedenstellend“, kann dieser einen Antrag auf Schlichtung einreichen. Es ist zwar möglich, dies im Alleingang zu machen, jedoch ist es sicher besser, sich an eine Verbrauchervereinigung zu wenden, die ein eigenes Schlichtungsabkommen unterzeichnet hat. Die Schlichter der VZS betreuen die einzelnen Verfahren im Rahmen der Schlichtungsprozeduren.

Welche Fälle können geschlichtet werden?

Jedes Abkommen sieht spezifische Fälle vor, welche geschlichtet werden können. Die am häufigsten vorgelegten Fälle betreffen unter anderem:
  • Rechnungen mit abnormen Beträgen im Vergleich zu den durchschnittlichen Rechnungen;
  • nicht korrekte Berechnung des verrechneten Energieverbrauchs;
  • doppelte Verrechnung;
  • Verspätung bei der Ausstellung der Ausgleichsrechnung;
  • Verspätung bei der Aktivierung der Lieferung;
  • Ratenzahlung der Rechnungen;
  • Verkaufsmethoden und Handelspraktiken;
  • weitere Fälle, wie z.B. Rückerstattungen.

Websites mit Informationen und Vordrucken zu den Schlichtungen:

Enel Servizio Elettrico und Enel Energia: www.enel.it
(NB diese Schlichtungen werden direkt über die VZS eingereicht)
Edison: www.edisonenergia.it
ENI: www.eni.com/it_IT
Sorgenia: www.sorgenia.it
Seltrade und Selgas: www.sel.bz.it
(NB diese Schlichtungen werden direkt über die VZS eingereicht)


Medien-Information
Bz, 14.02.2013