Steuerbonus 2014 auf Ankauf von Möbeln und Haushaltsgeräten


NB. 05.06.2014: Wir möchten darauf hinweisen, daß im Zuge des Umwandlungsgesetzes des "Decreto casa" Nr. 47/2014 für das Jahr 2014 wieder der Höchstbetrag von 10.000 Euro festgelegt wurde, unabhängig vom Ausmaß der Sanierungsarbeiten. Damit gilt für das ganze Jahr 2014 der Höchstbetrag von 10.000 Euro.
Achtung: bei der Zahlung der Möbel mittels Banküberweisung gelten dieselben Auflagen wie bei der Zahlung für Umbauarbeiten!
Für alle übrigen Details verweisen wir auf unser eigenes Informationsblatt.


Das Stabilitätsgesetz 2014 hat den Steuerbonus zwar auch für 2014 verlängert, jedoch wurde gleichzeitig der ursprüngliche Höchstbetrag von 10.000 Euro insofern abgeändert, als dieser nicht höher sein darf als die für Instandhaltungsarbeiten ausgegebenen Spesen.

Mit anderen Worten: der absetzbare Betrag für Möbelbonus darf nicht höher sein als die Spesen für Umbauarbeiten, im Falle dass diese weniger als 10.000 Euro betragen.

Leider ist die Gesetzeslage sehr verwirrend, hatte man doch in den letzten Monaten 3 Mal eine verschiedene Situation, da die jeweiligen Gesetzesdekrete nicht in Gesetz umgewandelt wurden. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass es im Laufe des Jahres nicht noch eine Änderung geben wird.

Daher empfehlen wir, die Entwicklung der Steuerbestimmungen zu verfolgen, um einerseits das Maximum herauszuholen und andererseits keine Fehler zu machen.

Die im Internet veröffentlichten Broschüren der Agentur der Einnahmen „Mini guida Bonus mobili ed elettrodomestici“ edizione febbraio 2014 – und „Guida Ristrutturazioni edilizie: le agevolazioni fiscali“ edizione febbraio 2014 enthalten ausdrücklich den Hinweis der Einschränkung für Möbelbonus innerhalb des Betrages für Umbauarbeiten, sofern diese niedriger als 10.000 Euro sind.


Medien-Information
Bozen, 11.04.2014