Ruhe Bitte! - Schallschutz im Wohnungsbau


In der heutigen Zeit ist das Bedürfnis nach Ruhe in den eigenen vier Wänden besonders ausgeprägt. Aus diesem Grund nimmt der Schallschutz im Wohnungsbau einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert ein. Ruhe in den eigenen vier Wänden ist leider keine Selbstverständlichkeit, auch wenn fast jeder von uns beim Kauf des Eigenheimes davon ausgehen würde.

Jeder Mensch hat ein anderes Verständnis von störendem Lärm. Außerdem ist bei jedem das Empfinden von Lärm unterschiedlich ausgeprägt. Dies erklärt, wieso sich bei derselben Geräuschkulisse einige Menschen belästigt fühlen und andere nicht. Auch die Geräusche der Umgebung haben Einfluss auf die Wahrnehmung eines Geräusches. In einer ruhigen Umgebung kann oftmals bereits ein leises Geräusch als störend empfunden werden. Ist hingegen ein gewisser Grundgeräuschpegel vorhanden, so kann sein, dass dasselbe Geräusch gar nicht mehr wahrgenommen wird.

Gesetzlichen Rahmenbedingungen

Der Gesetzgeber (Dekret des Ministerpräsidenten vom 05.12.1997) definiert zwar die akustischen Anforderungen an die Bauteile und die Begrenzung der internen Schallquellen je nach Gebäude-Typ. Es wird hier jedoch in keinster Weise der Außenlärm mitberücksichtigt. Ein Gebäude, welches sich neben einer viel befahrenen Straße befindet sollte natürlich einen besseren Schallschutz aufweisen, als ein Häuschen im Grünen.

Außerdem schneiden die italienischen Grenzwerte im europäischen Vergleich sehr schlecht ab. Wer also einen besseren Schallschutz haben möchte muss dies in den Verträgen verankern. Dies macht vor allem dann Sinn, wenn man bereits von vornherein weiß dass man sehr empfindlich auf Geräusche reagiert oder die Umgebung wo sie das Gebäude befindet relativ laut ist.

Eine weitere Hilfestellung dabei bietet die akustische Klassifizierung der einzelnen urbanistischen Zonen des jeweiligen Gemeindegebiets. In den so genannten G.A.K. kann in den Gemeinden Einsicht genommen werden. Derzeit verfügen jedoch noch nicht alle Südtiroler Gemeinden über einen solchen Lärmschutzplan.

Neues Informationsblatt der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Südtirol hat in Zusammenhang mit dem Schallschutz ein eigenes Informationsblatt erstellt. Dieses ist ab sofort online abrufbar. In Papierform ist es im Hauptsitz den Außenstellen oder dem Verbrauchermobil erhältlich.

Weitere hilfreiche Informationen

Die technische Bauberatung der Verbraucherzentrale ist jeweils dienstags von 9-12.30 und 14-16.30 Uhr telefonisch unter 0471-301430 erreichbar. Bei Bedarf können auch persönliche Fachberatungen vereinbart werden (Anmeldung erforderlich!).


Medien-Information
Bozen, 15.07.2015