50% Steuerabzug für Klimageräte: wer, wieviel, wie?


Die Hitzewelle nimmt in Südtirol kein Ende. Wenn die allgemeinen Hitzetipps nicht mehr ausreichen, so schafft nur mehr der Griff zum Klimagerät Abhilfe. Wer sich ein neues Klimagerät anschafft, kann die Investition unter bestimmten Umständen zu 50% von der Einkommenssteuer abziehen. Einiges ist dabei jedoch zu beachten.

30 Grad und mehr sind in den letzten Wochen keine Seltenheit. Die üblichen Hitzetipps, wie nächtliches Lüften, Fenster und Rollos tagsüber geschlossen halten und ähnliches, reicht in vielen Fällen nicht mehr aus, um angenehme Raumtemperaturen zu erhalten.

Es hilft oft nur mehr der Griff zum Klimagerät. Wer noch kein Klimagerät besitzt, sollte sich vorab ausreichend informieren, welches Gerät die besten Preis-Leistungsverhältnisse mit sich bringt. In der Zeitschrift Konsument (Ausgabe 07/2014) und bei Stiftung Warentest kann man sich einen Überblick über die verschiedenen Geräte und Modelle verschaffen.

50% Steuerabzug für die Anschaffung eines Klimagerätes
Wer sein Klimagerät im Zuge anderer Sanierungsmaßnahmen anschafft, kann die Investitionen zu 50% von der Einkommenssteuer abziehen. Die Anschaffung von sogenannten elektrischen Großgeräten muss im Zuge von Sanierungsmaßnahmen erfolgen, für welche der 50%ige Steuerabzug in Anspruch genommen wird. Nur dann kann der "Möbelbonus", in welchen die Elektrogeräte hineinfallen, mit einem Höchstbetrag von 10.000 Euro in Anspruch genommen werden. Der Steuerabzug muss zu gleichen Teilen auf 10 Jahre aufgeteilt werden.

Steuerlich abgesetzt werden können sowohl elektrische Ventilatoren als auch Klimaanlagen welche der Energieeffizienzklasse A+ entsprechen.

Weiters ist zu beachten, dass die Zahlung mittels Bank- oder Postüberweisung, oder mit Kreditkarte oder Bankomat erfolgen kann (vgl. Rundschreiben der Einnahmenagentur Nr. 29/E vom 18.09.2013)

Weitere Infos rund um den Steuerabzug sind im Infoblatt „Förderungen im Baubereich“ und dem Leitfaden „Steuervergünstigungen für Immobilien“ der Verbraucherzentrale Südtirol enthalten.

Für weitere Informationen rund ums Thema Energiesparen, Bauen und Sanieren, steht die Verbraucherzentrale (technische Bauberatung) jeweils dienstags von 9-12.30 und 14-16.30 Uhr telefonisch unter 0471-301430 zur Verfügung. Es können auch persönliche Fachberatungen vereinbart werden (Anmeldung erforderlich!). Zudem sind kostenlose Informationen in den jeweiligen Informationsblättern und in der Rubrik F.A.Q (häufig gestellte Fragen) übers Internet unter www.verbraucherzentrale.it jederzeit zugänglich. In Papierform sind die Informationsblätter im Hauptsitz in Bozen, den Außenstellen und im Verbrauchermobil erhältlich.


Medien-Information
Bozen, 22.07.2015