Ferienzeit ist Einbruchszeit
Die Verbraucherzentrale gibt Tipps zur Einbruchssicherung


In der Ferienzeit haben Einbrecher Hochsaison. Doch man kann den Dieben das Handwerk erschweren, indem man einige einfache Regeln befolgt. Die Investition in eine Einbruchssicherung ist gut angelegtes Geld, welches zusätzlich von der Einkommenssteuer abgezogen werden kann.

Stehen Wohnung und Haus leer, weil die Bewohner im Urlaub sind, so bietet dies eine gute Gelegenheit für Einbrüche. Aber auch bei kurzer Abwesenheit macht die Gelegenheit Diebe, vor allem wenn man es den Einbrechern zu einfach macht, z.B. durch gekippte Fenster und Balkontüren oder einem unter dem Blumentopf versteckten Hausschlüssel.

Viele Einbrüche könnten alleine schon durch die Anwendung einfacher Vorsichtsmaßnahmen vermieden werden.

Einige Hinweise, die den Dieben das Handwerk erschweren:

  • Vermeidung von Kippstellungen bei Fenster- und Balkontüren – auch bei kurzer Abwesenheit;
  • Haustüren stets abschließen und bei Glaseinsätzen die Schlüssel nie innen stecken lassen;
  • Haustürschlüssel sollte nie draußen versteckt werden – die Diebe kennen jedes Versteck;
  • bei längerer Abwesenheit sollten die Rollläden und Jalousien nicht tagelang geschlossen bleiben, sonst weiß jeder, dass niemand zu Hause ist;
  • der Briefkasten sollte auch bei längerer Abwesenheit geleert werden;
  • die Nachbarn sollten über die Abwesenheit informiert werden;
  • fremde Personen, welche sich in der Nähe oder auf dem Grundstück aufhalten, sollten das Gefühl haben beobachtet zu werden.
Durch einen Rundgang im und außerhalb des Hauses, können Schwachstellen oft bereits mit bloßem Auge erkannt werden. Dazu zählen z.B. Standardschlösser, schwache Mauerverankerungen, ungesicherte Türangeln, Kellerfenster ohne Zusatzschlösser und vieles mehr.

50% Steuerabzug für Einbruchssicherungs-Maßnahmen
Auch die Investition in Einbruchssicherungs-Maßnahmen ist gut angelegtes Geld, denn der Aufwand für solche Maßnahmen kann zusätzlich von der Steuer abgesetzt werden. Maßnahmen zur Einbruchssicherung können bis Ende des Jahres noch zu 50% von der Einkommenssteuer abgezogen werden (10 gleiche Jahresraten). Für Zahlungen die 2015 getätigt werden, können 40% und danach nur mehr 36% von der IRPEF abgezogen werden.

Folgende Einbruchssicherungs-Maßnahmen können von der Steuer abgezogen werden:

  • Installation bzw. Austausch von Umzäunungen und Abgrenzungsmauern;
  • Einbau oder Austausch von Fenstergittern und einbruchssicheren Fenstern,
  • Glastüren und Rollläden;
  • Einbau und Austausch von Sicherheitstüren;
  • Einbau von Alarmanlagen und Überwachungskameras;
  • Einbau von Panzerschränken;
  • Austausch einer Gegensprechanlage durch eine Videogegensprechanlage.
Im Grunde können all jene Maßnahmen steuerlich abgesetzt werden, welche einem Diebstahl vorbeugen bzw. die Sicherheit des Gebäudes fördern. Wichtig: bei der Bezahlung der Rechnung ist darauf zu achten, dass auf den Bankbelegen der Zahlungsgrund, sowie die eigene Steuernummer und die Steuer- bzw. Mehrwertsteuernummer der Firma angeführt werden.

Weitere Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit finden Sie im Info-Blatt „Förderungen im Baubereich“, welches auch im Sitz der Verbraucherzentrale erhältlich ist. Weitere Informationen sind in der Verbraucherzentrale Südtirol (technische Bauberatung) erhältlich. Jeweils dienstags von 9-12.30 und 14-16.30 Uhr steht die technische Bauberatung für die Beantwortung von Fragen rund ums Thema Bauen, Sanieren und Wohnen zur Verfügung.


Medien-Information
Bozen, 17.07.2014