Erhöhung der Kaminkehrertarife
Kaminkehrerleistungen unterliegen Mehrwertsteuer von 10%


Vor über 3 Jahren wurden die Kaminkehrertarife zum letzten Mal erhöht. Seither hat sich im Arbeitsbereich der Schornsteinfeger so einiges getan: von der Abschaffung der Pflicht für Abgaskontrollen von Kleinanlagen, bis hin zu Änderungen beim Kaminkehrerwechsel. Neuigkeiten gibt es auch hinsichtlich des anzuwendenden Mehrwertsteuersatzes.

Alle 3 Jahre werden die Kaminkehrertarife neu angepasst. Im Schnitt haben sich die Preise im Vergleich zu 2009 um 9% erhöht. Eine Ausnahme stellt dabei die Abgaskontrolle dar. Hierfür wurde der Preis an den effektiven Aufwand angepasst (anderes Messverfahren) und beträgt somit nun 38,97 Euro (inkl. 10% MwSt.) für gasförmige und flüssige Brennstoffe. Für Festbrennstoffe (Holz, Pellets, Hackgut) beträgt der Kostenpunkt 48,85 Euro. Die Pflicht zur Abgaskontrolle für Anlagen mit Festbrennstoffen wurde im Rahmen der Bestimmungen über die Emissionen der Heizanlagen im Jahre 2011 neu eingeführt.

Kaminkehrerwechsel vereinfacht

Früher musste der Kaminkehrerwechsel innerhalb 60 Tage ab der letzten Kehrung erfolgen. Seit Frühjahr dieses Jahres gibt es keine zeitliche Befristung mehr. Demnach kann der Kaminkehrer jederzeit gewechselt werden.

Verminderter Mehrwertsteuersatz

Bisher wurden die Kaminkehrerleistungen stets mit 21% MwSt. verrechnet. Ein Entscheid der Agentur der Einnahmen (Risoluzione 15E vom 04. März 2013) gibt nun grünes Licht für die Anwendung des verminderten Mehrwertsteuersatzes im Ausmaß von 10%. Demnach können periodische Wartungsarbeiten und verpflichtend vorgeschriebene Kontrollen der Emissionswerte und die Reinigung der Heizanlagen (ordentliche Instandhaltungsarbeiten) mit 10% Mehrwertsteuer verrechnet werden. Dies gilt jedoch nur für Gebäude welche vorwiegend für Wohnzwecke genutzt werden.

Tipp: weisen sie ihr Kaminkehrerunternehmen gegebenenfalls auf diese Möglichkeit hin.

Zusatzkosten für sicheren Zugang zum Kamin

Das Dekret des Landeshauptmannes vom 25. März 2013 Nummer 8 beinhaltet neben den neuen Tarifen auch einen Hinweis in Bezug auf den sicheren Zugang zum Kamin. Sollte kein sicherer Zugang bestehen, kümmert sich der Kaminkehrer um die erforderlichen Maßnahmen. Für diese zeitweiligen Maßnahmen kann der Kaminkehrer zusätzliche Kosten berechnen.


Hilfreiche Informationen

Weitere hilfreiche Infos über die Kaminkehrerleistungen sind in den kostenlosen Infoblättern der Verbraucherzentrale Südtirol. Diese sind über das Internet (www.verbraucherzentrale.it), dem Verbrauchermobil, dem Hauptsitz und den Außenstellen erhältlich.

Alternativ zu den Infoblättern bietet die Verbraucherzentrale eine technische Bauberatung, welche jeweils dienstags von 9-12 und 14-17 Uhr telefonisch unter 0471-301430 zur Verfügung steht. Bei Bedarf können auch persönliche Fachberatungen vereinbart werden (Anmeldung erforderlich!).


Medien-Information
Bozen, 30.07.2013