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Wann kommt die Kennzeichnungspflicht für Eier in Fertigprodukten?Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) kritisiert die
Kennzeichnungslücke bei verarbeiteten Käfigeiern
Viele VerbraucherInnen legen großen Wert auf eine tiergerechte Hühnerhaltung. Bei rohen Eiern informiert der aufgestempelte Erzeugercode über die Herkunft der Legehennen und wie diese gehalten werden. Doch bunt gefärbte Ostereier oder verarbeitete Eier sind von dieser Vorschrift ausgenommen. In Nudeln, Backwaren oder Mayonnaise stecken Käfigeier, ohne dass VerbraucherInnen dies erkennen können. Die Verbraucherschützer fordern deshalb, dass auch bei Fertigprodukten mit Ei die Haltungsform von Legehennen angegeben werden muss.
Einige Hersteller und Supermarktketten wie „Coop“ kommen den VerbraucherInnen entgegen und setzen auf die Positivkennzeichnung. Doch dies ist zu wenig. Laut Schätzung von Experten ist der Anteil verarbeiteter Eier in Lebensmitteln bei 50% des Gesamtmarkts. Ein großes Reservoir für Käfigeier, das den VerbraucherInnen „verschwiegen“ wird.
Für das Osterfest rät die VZS, entweder gefärbte Bio-Eier zu kaufen oder rohe Eier aus tiergerechter Haltung selbst zu färben. Tipps hierzu im Infoblatt „Ostereier“, auf www.verbraucherzentrale.it sowie in den Geschäftsstellen erhältlich.
Für den tierschutzgerechten Einkauf empfiehlt die Verbraucherzentrale bis die Kennzeichnungslücke nicht aufgehoben wird, auf Produkte mit der freiwilligen Kennzeichnung „Eier aus Freilandhaltung“ zu achten. Auch bei Bio-Produkten müssen die Eier nach den tierfreundlicheren Vorgaben der EU-Öko-Verordnung erzeugt sein.
Medien-Information
Bozen, 31.03.2015
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