Nach wie vor Verwirrung bei den Aromastoffen
EU-Positivliste für VerbraucherInnen unbrauchbar


In der Europäischen Union gilt seit 22. April 2013 eine neue Liste zulässiger Aromastoffe. Nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten dürfen dann die europäischen Lebensmittelhersteller nur mehr die über 2.000 neu bewerteten Aromastoffe der EU-Positivliste verwenden. Doch die aufgeführten Stoffe werden nicht gleichlautend auf den Verpackungen angeführt. Daher ist auch die EU-Positivliste für die VerbraucherInnen unbrauchbar und sorgt nicht für die dringend gebotene zusätzliche Transparenz.

Allzu gern sparen die industriellen Lebensmittelhersteller durch die Verwendung von Aromen beträchtliche Kosten ein. Da beispielsweise viele Fruchtjoghurts nur mit wenigen echten Früchten hergestellt werden, hilft man gerne mit dem Aroma aus dem Labor aus. Mit Himbeeraroma für 6 Cent können beispielsweise 100 Kilogramm Joghurt aromatisiert werden, dieses kostet 500 mal weniger wie echte Himbeeren: diese würden nämlich mit 30 Euro zu Buche schlagen.

Ernährungsexperten gehen auch davon aus, dass der intensive Geschmack von Aromen dazu verführt, dass mehr gegessen wird. Damit wird somit auch die zunehmende Fettleibigkeit unterstützt. Bei Kindern wird das Geschmacksempfinden durch Überaromatisierung gestört; ihnen schmecken dann die naturbelassenen Lebensmittel umso weniger.

Seit Januar 2011 gilt auch nur mehr die Unterscheidung zwischen natürlichen Aromastoffen und Aromastoffen. Dabei müssen natürliche Aromen nur aus natürlichen Rohstoffen stammen, aber nicht von den Früchten, die etwa auf einem Fruchtjoghurt abgebildet sind. Für Konsumenten noch verwirrender ist der Begriff Erdbeeraroma auf der Zutatenliste. Er bedeutet nicht, dass das Aroma aus Erdbeeren gewonnen wird, sondern nur, dass es nach Erdbeere schmeckt. Lediglich die Bezeichnung natürliches Erdbeeraroma zeigt an, dass das Aroma fast ausschließlich aus Erdbeeren gewonnen wurde.


Medien-Information
Bz, 10.05.2013