Italienische Teigwaren sind nicht frei von PestizidrückständenDas italienische Konsumentenschutzmagazin „Il Test Salvagente“ berichtet in der Februar-Ausgabe über eine Untersuchung an italienischen Teigwaren. In vier von 15 Produkten wurden Pestizidrückstände nachgewiesen, wenn auch unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte.Die Redaktion von „Il Test Salvagente“ hat 15 verschiedene Teigwaren (überwiegend Spaghetti, aber auch Spaghettini und Vermicelli) aus dem italienischen Lebensmitteleinzelhandel und dem Diskontbereich untersucht, darunter Produkte von namhaften Herstellern wie Barilla, Voiello, Rummo, DeCecco, La Molisana und Garofalo. Die Proben wurden auf Pestizidrückstände und auf ihren Gehalt an zwei unterschiedlichen Mykotoxinen (Schimmelpilzgifte) analysiert. Elf Produkte waren frei von Pestizidrückständen. In vier Proben wurden Rückstände der Insektizide Cypermethrin und Pirimifos-methyl sowie des Begleitstoffes Piperonylbutoxid nachgewiesen. Cypermethrin wird zur Bekämpfung von Insekten auf dem Feld ausgebracht, Pirimifos-methyl wird nach der Ernte am eingelagerten Getreide angewendet. Piperonylbutoxid hat selbst keine insektizide Wirkung, verstärkt aber die Wirkung von bestimmten Insektiziden. Zwar lagen sämtliche Konzentrationen unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte, doch ist zum heutigen Zeitpunkt nicht geklärt, inwieweit Rückstände von verschiedenen Pestiziden sich im menschlichen Körper gegenseitig beeinflussen. Vermutet wird eine Potenzierung der Wirkung und damit ein gesundheitliches Risiko, auch wenn die Konzentration eines jeden einzelnen Wirkstoffes unterhalb des jeweiligen Grenzwertes liegt. Darüber hinaus wurden in den Proben unterschiedlich hohe Konzentrationen des Schimmelpilzgiftes Deoxynivalenol gefunden. Alle 15 Proben entsprachen den in diesem Zusammenhang gültigen Grenzwerten für Getreideerzeugnisse. In fünf Proben wurde jedoch der Grenzwert, der für Kindernahrung gilt, überschritten. Deoxynivalenol wird von Pilzen der Gattung Fusarium, welche Getreide wie Weizen, Gerste und Hafer befallen können, gebildet. Es gilt als nicht krebserregend, kann jedoch Übelkeit und Erbrechen hervorrufen und möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinflussen. Walther Andreaus, der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol, meint dazu: „Zwar erfüllen alle getesteten Produkte die gültigen gesetzlichen Auflagen hinsichtlich der Pestizidrückstände und der Mykotoxine, denn keines der Produkte wird als Kindernahrungsmittel deklariert. Dass bestimmte Teigwaren höhere Konzentrationen an Deoxynivalenol enthalten, als für Kindernahrung zugelassen sind, und immerhin 27% der Proben Rückstände von Pestiziden aufweisen, ist aus unserer Sicht aber problematisch. Schließlich werden Nudeln bereits von Kleinkindern gerne gegessen. Die Hersteller müssen verstärkt Sorge dafür tragen, dass sowohl große als auch kleine Verbraucherinnen und Verbraucher vor Pestizidrückständen und Schimmelpilzgiften in Lebensmitteln geschützt werden.“ Medien-Information Bozen, 29.02.2016 |
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