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Kauf eines Neuwagens: Untersuchung bei Bozens Vertragshändlern
Durchwegs korrektes Verhalten – Einziges Manko: Einseitige Kaufangebote bieten VerbraucherInnen keine Rechte
Was erwartet VerbraucherInnen, die einen Neuwagen erwerben möchten? Um dies herauszufinden hat ein Mitarbeiter der Verbraucherzentrale in Inkognito Bozens Vertragshändler aufgesucht; er erklärte, auf der Suche nach einem Minivan mittlerer Größe zu sein, und gleichzeitig sein 10 Jahre altes Gebrauchtfahrzeug eingeben zu wollen.
Alle Vertragshändler haben unseren Test-Kunden freundlich empfangen, und seine Ansprüche fachgemäß bewertet. Nur wenige von ihnen hatten jedoch die ausgestellten Fahrzeuge mit den (eigentlich obligatorischen) Informationen über Treibstoffverbrauch und CO2-Emissionen versehen. Keiner der Händler hat den ausgestellten Kostenvoranschlag unterzeichnet. Alle außer zweien haben eine Blanko-Kopie des Vertrags oder des einseitigen Kaufangebots zur Durchsicht ausgehändigt. Die Bewertung des gebrauchten Fahrzeugs stimmte bei allen mit der Wertung durch „Quattroruote“ überein. Die weiteren bewerteten Details sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst.
Das einzige festgestellte Manko sind die einseitigen Kaufangebote, welche die VerbraucherInnen unterzeichnen müssen. Von den sechs besuchten Vertragshändlern ist es nur bei zweien möglich, direkt einen Kaufvertrag abzuschließen. Bei den restlichen müssen die KundInnen ein sogenanntes „einseitiges Kaufangebot“ auf einem Vordruck des Händlers unterzeichnen. Dieses Kaufangebot verwandelt sich erst mit der Annahme durch die Geschäftsleitung des Vertragshändlers in einen Vertrag, und erst dann erfolgt die Bestellung des Fahrzeugs.
„Die Notwendigkeit eines solchen zusätzlichen Schritts beim Vertragsabschluss ist nicht nachvollziehbar“ kommentiert Walther Andreaus, VZS-Geschäftsführer. „Außer die Vertragshändler wollen sich vor ihren Verkäufern schützen.“ In den – manchmal nur in italienisch verfassten - Klauseln der Kaufangebote der einzelnen Händler findet sich unter anderem diese: Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Annahme durch den Vertragshändler [...], die durch die Bestätigung des Kaufangebots erfolgt, dem Käufer zur Kenntnis gebracht wird; oder falls vor diesem Zeitpunkt die Lieferung des Fahrzeugs erfolgt («Il contratto sarà perfezionato quando l’accettazione da parte del Concessionario […] espressa mediante la Conferma dell’ordine di acquisto, verrà a conoscenza dell’acquirente; oppure nel caso in cui prima di tale termine dovesse intervenire la consegna del veicolo»). Und es gibt nicht einmal eine Ablauffrist. Anders gesagt, maximaler Spielraum für den Händler und keinerlei Sicherheiten für die KundInnen. Diesen könnte sogar jederzeit mitgeteilt werden «Es tut uns leid, Ihr Angebot wurde nicht angenommen, Sie können die Anzahlung wieder abholen, mit freundlichen Grüßen». „Eine solche Klausel könnte eine unfaire Handelspraktik darstellen; wir werden dies der Antitrustbehörde zur Überprüfung vorlegen“, so Andreaus abschließend.
Und noch die wichtigsten Tipps für den sorgenfreien Autokauf: alles, was mit dem Verkäufer mündlich vereinbart wird, sollte auch schriftlich im Vertrag festgehalten werden. Die Zahlung sollte immer mit nachweisbaren Mitteln erfolgen (z.B. Banküberweisung). Und bevor man unterzeichnet, sollte man in Ruhe alle Abschnitte und Klauseln des Vertrags durchlesen. Weitere Tipps zum Autokauf finden sich im Infoblatt „Die Tipps der VZS zum Neuwagenkauf“.
Test Autohändler |
Bimobil |
Autozen |
Autobrenner |
Garage Alpe |
Alpin |
Margoni |
Marke |
Chevrolet |
Toyota |
Volkswagen |
Ford |
Renault |
Mazda |
Modell |
Orlando |
Verso |
Touran |
C-Max 7 |
Scenic |
5 |
Kundenempfang |
gut |
gut |
gut |
gut |
gut |
gut |
Beratungsgespräch und korrekter Kaufvorschlag |
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Angaben zu Verbrauch und CO2-Emissionen ausgestellt |
Nein |
Nein |
Ja |
Nein |
Nein |
Ja |
Broschüre |
Nein |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Ja |
Probefahrt aktiv angeboten |
Nein |
Nein |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Beschreibung der gesetzlichen Gewährleistung |
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Erweiterung der Gewährleistung aktiv angeboten |
Nein |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
Nein |
Kostenvoranschlag |
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Angabe der Gültigkeit des Kostenvoranschlags |
Nein |
Nein |
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Kostenvoranschlag ist detailliert |
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Kostenvoranschlag ist vom Händler unterzeichnet |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Einseitiges Kaufangebot oder Kaufvertrag |
Angebot |
Vertrag |
Angebot |
Angebot |
Vertrag |
Angebot |
Blanko-Kopie für den Kunden zur Durchsicht |
Nein |
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
angemessene Bewertung Gebrauchtwagen |
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
Medien-Information
Bz, 20.06.2011
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