“Dieselgate” Volkswagen
VZS: Untätigkeit der Europäischen Kommission und des Transportministeriums ist untragbar


Bereits im September 2015 verpflichtete sich Volkswagen der EU gegenüber, einen detaillierten Plan vorzulegen, in welchem Problemlösungen und Schadenersatzleistungen für die betrogenen Kunden aufgezeigt werden sollten. Mehr als 4 Monate sind vergangen, doch der Plan liegt noch immer nicht vor. Seit damals herrscht Schweigen.

„Volkswagens bewusste Absicht, Kunden und Regulierungsbehörden hinters Licht zu führen, gehört abgestraft“ so VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus. „Andernfalls wird dieser Art moralischem Husarenstück Vorschub geleistet“.

Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) verlangt vom Transportministerium ein Dringlichkeits-Dekret, mit welchem:
  • Volkswagen alle Kosten für die Nachbesserungen angelastet werden, auch die sich ergebenden, wie z.B. die eventuellen Kosten für ein Ersatzauto oder für die Urlaubszeit die benötigt wird, um das Auto in die Werkstatt zu bringen, oder die nachfolgenden, wie z.B. erhöhter Spritverbrauch oder verringerte Leistung oder geringerer Wert des Fahrzeugs auf dem Gebrauchtwagenmarkt;
  • die 2jährige Verjährungsfrist laut Gewährleistungsrecht für die Kunden, die von den Manipulationen betroffen sind, bis zum zufriedenstellendem Abschluss aller Anliegen unterbrochen wird;
  • verfügt wird, dass die Ergebnisse der im Fall durchgeführten Ermittlungen veröffentlicht werden, und so maximale Transparenz gewährleistet wird. Schlussendlich sollte auch die Rechtsgrundlage zur Produkthaftung signifikant verbessert werden.

„Genug des Zögerns; wir verlangen genaue Zeitangaben und klare Lösungseingriffe vonseiten der EU und des Transportministeriums. Die hinters Licht geführten Kunden verdienen schnelle Lösungen!“ schließt Andreaus.

An die VerbraucherInnen geht der Tipp, anlässlich des derzeit anlaufenden Rückrufs in die Werkstätten gut aufzupassen, was zur Unterzeichnung vorgelegt wird – vor allem an jene FahrzeugbesitzerInnen, die sich entschließen, den Eingriff nicht durchführen zu lassen.


Medien-Information
Bozen, 09.02.2016