Missstände auf der Autobahn: bahnbrechendes Urteil
Brennerautobahn zu Schadenersatzzahlung verurteilt


Das Bozner Friedensgericht (Dr. Pantozzi) hat am 14.09.2007 die Brennerautobahn AG zur Schadenersatzzahlung aufgrund eines existenziellen Schadens verurteilt, den ein Autofahrer erlitten hat, da die Gesellschaft es versäumt hatte, bei der Autobahneinfahrt auf einen Stau hinzuweisen. Der Verbraucher hatte im Jahr 2003 ein Zivilverfahren angestrengt, bei welchem er von der Verbraucherzentrale unterstützt und von der Anwältin Laura Benuzzi aus Bozen verteidigt wurde.

Eines Nachmittags im Mai 2002, gegen 14.30 Uhr, war der Verbraucher mit seinem Auto bei Bozen Süd in die Autobahn eingefahren, um nach Trient zu fahren, wo er einen beruflichen Termin wahrnehmen sollte. Er hatte sich gerade aus Zeitgründen dafür entschieden, die Autobahn zu benutzen: er wollte schnellstmöglich nach Trient. Bei der Einfahrt Bozen Süd war keinerlei Hinweis auf Unterbrechungen oder Verzögerungen auf der Südspur angebracht. Nach nicht einmal einem Kilometer war die Fahrt jedoch vorerst zu Ende: der Verbraucher blieb noch auf dem Zubringer zur Südspur in einem Stau stecken, der sich aufgrund eines Verkehrsunfalls gebildet hatte; der Verkehrsunfall hatte sich gegen 12.45 Uhr nahe Laimburg, also gut 10 km von Bozen Süd entfernt, ereignet.

Der Verbraucher blieb im Stau stecken, und es gab für ihn keine Möglichkeit, von der Autobahn auszufahren. Er musste bis ca. 15.30 Uhr warten, als der Verkehr sich langsam normalisierte und er weiterfahren konnte. Der Missstand wurde der Brennerautobahn unverzüglich schriftlich mitgeteilt, und ein Schadenersatz für den erlittenen existenziellen Schaden psychologischer und physischer Natur wurde verlangt. Die Brennerautobahn stritt jede Haftung für die Ereignisse ab. Der Verbraucher hat sich daraufhin entschlossen, mit der Unterstützung der Verbraucherzentrale eine Zivilklage gegen die A22 einzureichen, mit der Begründung, dass die Autobahngesellschaft es versäumt hatte, die Autofahrer rechtzeitig über den Stau auf der Südspur zu unterrichten, obwohl seit dem Unfall fast zwei Stunden vergangen waren.

Im Laufe des Zivilverfahrens ist es dem Verbraucher gelungen, mittels Zeugenaussagen die Missstände zu beweisen, und nach mehr als vier Jahren hat das Bozner Friedensgericht endlich die Verantwortung der Brennerautobahn festgestellt und diese zu Ersatz von Schaden und Spesen verurteilt.

„Dies ist zweifellos ein bedeutendes Urteil“ meint Walther Andreaus, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale „welches die Autobahnbetreiber in die Pflicht nimmt. Bei Verstößen gegen die Informationspflicht müssen sie Schadenersatz leisten. Auch zeigt das Urteil, wie wichtig es ist, seine Verbraucherrechte notfalls auch gerichtlich durchzusetzen“.

Bleibt zu hoffen dass dieses Urteil ein für allemal dafür sorgt, dass Unterbrechungen und Staus vor der Einfahrt in die Autobahn angezeigt werden. Angesichts der Dauer des Verfahrens hofft man in der VZS auch auf die Einrichtung einer Schlichtungsstelle, die es ermöglichen würde, solche Streitfälle weitaus schneller und kostengünstiger zu bereinigen.

Download Klageschrift (italienisch)

Download Urteil (italienisch)

Presse-Information
Bozen, 18.09.2007