Neue Rai-Fernsehgebühr

Anweisungen für die Bezahlung und für die Befreiung von der Gebühr

Termin: 30 April 2016


Wie bekannt, ist heuer die Rai-Fernsehgebühr - in Höhe von jährlich 100 Euro - über die Stromrechnung zu bezahlen. Ab 1. Jänner dieses Jahres wird also der Besitz von mindestens einem Fernsehgerät angenommen, sofern ein Stromanschluss besteht.
Die Fernsehgebühr wird jährlich stillschweigend erneuert, und der Steuerzahler ist zu deren Zahlung über die Stromrechnung verpflichtet.
Nur für dieses Jahr wird diese erste Rate in Höhe von 70 Euro mit der am 1. Juli fälligen Stromrechnung und die restlichen 30 Euro in Raten mit den nächsten Stromrechnungen beglichen. Ab dem nächsten Jahr wird die Stromrechnung dann mit 10 Monatsraten ab Jänner belastet.

Ausgangspunkt für die Festlegung, wer was zu bezahlen hat, ist der Familienbogen und der Wohnsitz. Mit gemeldeter Familie ist nicht nur die Familie im traditionellen Sinne gemeint, sondern das gewohnheitsmäßige Zusammenleben von Personen an einem festen Wohnsitz. Die Gebühr wird nur zu Lasten jener Person in Rechnung gestellt, auf welcher die Stromrechnung lautet, und zwar für alle Fernsehgeräte im Besitz dieser Person und im Besitz der gemeldeten Familienmitglieder auch für Zweitwohnungen.

Wer ist von der Fernsehgebühr befreit und innerhalb welcher Fristen?

Im Wesentlichen sind zwei Sachverhalte interessant:


Wer kein Fernsehgerät besitzt

Wer nur einen Computer, ein Tablet oder Smartphone ohne Funkempfangsgerät besitzt, oder auch nur ein oder mehrere Radiogeräte, ist nicht zur Zahlung der Gebühr verpflichtet, nachdem nur für jene Geräte, welche für den Empfang von Funksendungen geeignet oder aufrüstbar sind, die Zahlungspflicht besteht. Daraus folgt, dass Computer, welche den Empfang von Radio- oder Fernsehsendungen nur über das Internet ermöglichen, aber nicht digital-terrestrisch oder über Satellit empfangen können, sowie die älteren analogen Geräte (sofern kein Decoder angeschlossen ist) nicht gebührenpflichtig sind.

Was tun?

Um von der Zahlung befreit zu werden, müssen die Bürger jedes Jahr das folgende Formular Eigenerklärung zur Fernsehgebühr im privaten Gebrauch von der Seite der Agentur der Einnahmen herunterladen oder von jener des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen www.finanze.it, oder der Rai www.canone.rai.it.
Das Formular ist entsprechend den Anweisungen auszufüllen. Insbesondere müssen jene, welche den Nichtunterhalt eines Fernsehgerätes erklären, Übersicht (Quadro) A ausfüllen. Die Erklärung muss dann unterzeichnet und zusammen mit der Kopie eines Personalausweises eingereicht werden:
  • innerhalb 10. Mai auf telematischem Wege, über den Fisconline- oder Entratel-Zugang auf der Seite der Agentur der Einnahmen;
  • innerhalb 30. April auf dem Postweg mit einem Einschreiben ohne Briefumschlag (die Seiten sind also einseitig auszudrucken, zu falten, an den beiden Rändern ist das Bündel mit Klebestreifen zu verschließen, und die Adresse wird auf der weißen Rückseite des Bündels angegeben) an die folgende Adresse: Agenzia delle Entrate Ufficio Torino 1 Sportello abbonamenti TV Casella postale 22 10121 - Torino.

Die BürgerInnen, welche das 75. Lebensjahr vollendet haben mit einem jährlichen Einkommen von weniger als 6.713 Euro

Diese können sich für die Befreiung von der Fernsehgebühr an die Agentur der Einnahmen wenden und eine Ersatzerklärung zur Befreiung einreichen:
  • kann von der Internetseite der Agentur der Einnahmen heruntergeladen werden - Casi particolari di esonero „Cittadini ultrasettantacinquenni" und muss innerhalb 30. April mit Einschreiben ohne Briefumschlag an folgende Adresse gesandt werden: Agenzia delle Entrate – Ufficio Torino 1 Sat – Sportello Abbonamenti TV – Casella Postale 22 – 10121 Torino oder vom Betroffenen bei jedem territorialen Amt der Agentur für Einnahmen.
  • Wer die Bedingungen für die Befreiung erfüllt, muss den Antrag innerhalb 30. April einreichen; für jene, welche hingegen ab dem 2. Semester die Befreiung in Anspruch nehmen wollen, ist die Fälligkeit zum 31. Juli festgelegt. Um die Befreiung in den darauf folgenden Jahr weiter in Anspruch nehmen zu können, müssen, sofern die Bedingungen der Befreiung weiterhin bestehen, keine weiteren Erklärungen mehr abgegeben werden.
  • All jene, welche die Rai-Fernsehgebühr für die Jahre 2008 bis einschließlich 2015 bezahlt haben, können die Rückerstattung über folgendes Formular auf der Seite der Agentur der Einnahmen anfordern Modello per la richiesta di rimborso del canone Rai, zusammen mit der Ersatzerklärung, welche bestätigen, dass die Bedingungen zur Befreiung erfüllt sind.

Für weitere Informationen zu den Neuheiten in Bezug auf die Rai-Fernsehgebühr, kann man sich an die kostenlose Grüne Nummer der Rai wenden: 800938362.


Medien-Information
Bozen, 12.04.2016